18.08.2020 - 4.4 Schienenverkehr in der Region (gem. 0822/2019)

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Kämmerer führt in die Vorlage und den Vorlauf dazu ein. 

 

Herr Sporbeck möchte hinsichtlich von Punkt 5 wissen, ob es korrekt sei, dass es beim VRR für die Anmeldung neuer Haltepunkten bestimmte Phasen gebe. Dies habe er von einem ehemaligen Ratsmitglied gehört. Wenn dies so wäre, müsste beachtet werden, dass man diese Zeiträume nicht verpasse.

 

Herr Keune teilt dazu mit, dass so eine Regelung nicht bekannt sei. Man habe die Auskunft erhalten, dass es für die Städte keine direkte Möglichkeit gebe, Haltepunkte beim VRR anzumelden. Dafür müsse der Aufgabenträger sorgen. Möglicherweise sei dies in der Vergangenheit zeitweise anders gehandhabt worden.

 

Herr Sporbeck fragt, ob die Stadtverwaltung sich hinsichtlich der Bewertungen der unterschiedlichen Punkte einen Zeithorizont gesetzt habe.

 

Herr Winkler merkt mit Bezug auf die Ausführungen von Herrn Keune an, dass die Stadt diesbezüglich nicht Herrin des Verfahrens sei.

 

Herr Lellek verweist darauf, dass es im Hinblick auf die nachhaltige Mobilität den Wunsch gebe, Haltepunkte zu reaktivieren. Eventuell ließe sich das im Rahmen dieser Konzepte verfolgen.

 

Herr Arutyunyan regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich Punkt 5 nicht nur eine Kenntnisnahme erfolge, sondern die Verwaltung entsprechend der Ausführungen in der Begründung beauftragt werde, konkrete Gespräche mit dem VRR hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Inbetriebnahme bzw. der Verschiebung der Haltepunkte zu führen und darüber in den zuständigen Gremien zu berichten.

 

Herr Winkler könnte sich Gespräche auf eher inoffizieller Arbeitsebene vorstellen. So sei dies in der Begründung gemeint. Offizielle Schreiben und Gespräche würden nicht weiterführen.

 

Herr Homm blickt zurück auf die Modernisierungsoffensive der Deutschen Bahn. In diesem Rahmen habe der VRR die Möglichkeit gehabt, Fördergelder anzumelden. Gegenüber dem VRR habe die Stadt Hagen zuvor Vorschläge machen dürfen. Die Stadtverwaltung solle einmal nachfragen, ob es diese Offensive noch gebe.

 

Herr Keune berichtet, dass die Bahn von Zeit zu Zeit entsprechende Modernisierungsoffensiven oder sonstige Sanierungsprogramme auflege. An zwei Standorten sei man derzeit mit einzelnen Maßnahmen in so einem Programm vertreten. Auf Anfragen bei der Bahn, ob auch weitere Haltepunkte barrierefrei gestaltet werden können, habe die Bahn mitgeteilt, dass der Aufgabenträger eine entsprechende Anforderung stellen müsse. Von den Gemeinden würden keine direkten Anträge angenommen.

Dabei ginge es allerdings um die Sanierung von Haltepunkten, nicht um die Reaktivierung.

 

Frau Funke weist ergänzend auf die Ausführungen in der Vorlage dazu hin, dass Kommunen selbst keine Stationen „anmelden“ könnten. Dort heiße es „Die Auswahl der Stationen erfolgte dabei in Absprachen zwischen der Deutschen Bahn, dem Land sowie dem Verkehrsverbund.“

 

Herr Ludwig weist darauf hin, dass es nicht um die konkrete Anmeldung gehe. Ihm sei von Mitarbeitern der Bezirks- und der Landesregierung mehrfach mitgeteilt worden, dass seitens der Stadt Hagen keine konkreten Wünsche geäußert worden seien. Wenn Wünsche schriftlich vorliegen würden, sei man durchaus bereit, darüber zu diskutieren.

Bezüglich der Einrichtung eines Haltepunktes in Eilpe würde seit etwa 30 Jahren nichts passieren.

 

Herr König äußert Unverständnis hinsichtlich der Diskussion. Die Modernisierungsoffensive beziehe sich auf die Sanierung vorhandener Haltestellen. Hier habe man in Vorhalle entsprechenden Bedarf.

Auf der anderen Seite gehe es um Reaktivierungen oder Neueinrichtungen von Haltepunkten. Diese könnten geschehen, wenn das entsprechende Bundesprogramm zum Tragen komme, das im Rahmen des „Diesel-Gipfels“ vereinbart worden sei.

Darauf müssten sich die Städte vorbereiten und entsprechend planen, auch bezüglich der Infrastruktur in den Stadtteilen und der gesamten Stadt. Dies sei hinsichtlich der Haltepunkte noch nicht geschehen, daher halte er die Diskussion für verfrüht.

 

Herr Arutyunyan vertritt die Auffassung, dass sich entsprechende Wünsche zu Haltepunkten im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplanes anbringen ließen. Bei diesem gebe es allerdings das Problem, dass die Arbeit daran seit Jahren auf Landesebene feststecke.

Er möchte wissen, ob der Haltepunkt Eilpe, der im Nahverkehrsplan des VRR aufgeführt sei, auf Initiative des VRR oder der Stadtverwaltung darin enthalten sei. 

 

Herr Lellek teilt dazu mit, dass der Haltepunkt Eilpe aus älteren Umbauplanungen erhalten geblieben sei. Seines Wissens sei dieser im Rahmen der „Stationsoffensive“ geprüft worden. In diesem Rahmen hätte die Bahn von sich aus bei einigen Standorten innerhalb des eigenen Netzes geprüft, ob neue Haltepunkte eingerichtet werden könnten. Dies sei dann jedoch hinsichtlich eines Haltepunktes in Eilpe von der Bahn nicht weiter verfolgt worden, da er zu unattraktiv gewesen sei. 

 

Herr Lausen berichtet aus Gesprächen mit den zuständigen Sachbearbeitern des VRR, dass die Kommunen auf den VRR zugehen müssten, wenn es um die Anlage neuer Haltepunkte gehe. Dazu sei ein Ratsbeschluss erforderlich.

Es könne auch passieren, dass der VRR ohne kommunale Beteiligung Haltepunkte vorschlage.

 

Herr Winkler schlägt vor, aufgrund der unterschiedlich vorliegenden Informationen konkret beim VRR die Verfahrensweise bei der Neuanmeldung bzw. Reaktivierung von Haltepunkten zu erfragen.

 

Herr Keune teilt mit, dass Haltepunkte zwar auf dem formalen Weg beantragt werden könnten, dieser aber in der Regel zu keinem Ergebnis führe.

Im Rahmen eines Regelantrages würden Fahrgastfrequenzen und -potentiale, Fahrzeitverschiebungen etc. geprüft. Aber auch bei Interesse des VRR würde dieser die Kosten nicht übernehmen wollen, wenn es gerade kein einschlägiges Programm zur Finanzierung gebe. Die Kommune müsse dann mitteilen, wie der Haltepunkt finanziert werden soll.

Bei einem Programm sehe es anders aus, aber da könne die Stadt keine Anträge stellen.

 

Herr Sporbeck hält eine generelle Vorstellung der Vorgehensweisen zur Neueinrichtung und Reaktivierung von Haltepunkten für sinnvoll, nicht nur auf den VRR bezogen.

 

Herr Keune schlägt vor, jemanden vom VRR in die nächste Sitzung einzuladen.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Unterausschuss Mobilität nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 1 und 2 zum Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität vom 29.01.2020 (Drucksachennummer 0822/2019) zur Kenntnis und empfiehlt, die Punkte 3 und 4 nicht umzusetzen.

 

Die Stellungnahme zu Punkt 5 wurde in 1. Lesung beraten.

Ein Vertreter des VRR soll gebeten werden, zur 2. Lesung hinsichtlich der Möglichkeiten zu Neueinrichtungen, Reaktivierungen und Verschiebungen von Haltepunkten zu berichten.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0