22.09.2020 - 6.16 Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Fami...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König überrasche, dass der Naturschutzbeirat die Anlegung zusätzlicher Parkplätze fordere. Es gebe reichlich Parkplätze. Was fehle sei eine ordentliche Anbindung an den ÖPNV. Er bitte um Nachsicht, daß der die Forderung des Naturschutzbeirates als kritisch anmerke.
Frau Masuch merkt an, dass immer von Beaches die Rede sei, die hier angelegt würden, dort aber kein Sand sei. Sie frage woher der Sand komme und ob man sich hier festelege.
Dr. Ramrath teilt mit, dass der Prozess durch Ratsbeschluss festgelegt sei.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/20 liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord, in der Gemarkung Boele, und umfasst die Flurstücke Flur 1, Flurstücke 49 bis 57, Flst. 90 bis 102, Flst. 70 tlw. 71, 72, 73, 76, 78, 79, 113, 114, 116, 130, 131 und 142 bis 145.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht. Anschließend soll im letzten Quartal 2020 die Bürgeranhörung stattfinden.
