16.09.2020 - 10.8 Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Fami...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt ist über die Vorlage sehr erfreut und begrüßt die Einleitung des

Verfahrens.

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Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/20  liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord, in der Gemarkung Boele, und umfasst die Flurstücke Flur 1, Flurstücke 49 bis 57, Flst. 90 bis 102, Flst. 70 tlw. 71, 72, 73, 76, 78, 79, 113, 114, 116, 130, 131 und 142 bis 145.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht. Anschließend soll im letzten Quartal 2020 die Bürgeranhörung stattfinden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

 -

Enthaltungen:

 -

 

 

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