22.02.2006 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf die Frage von Herrn Flack erläutert Herr Dr. Braun, das bei der Prüfung des Verfahrens der Hochwasserschutz entsprechend zu beachten sei. Frau Priester-Büdenbender fordert, den Parkplatz als Retentionsfläche zu beachten. Herr Dr. Braun antwortet auf die Fragen von Herrn Breddermann, der Luftreinhalteplan werde auf Übereinstimmung geprüft, mit dem Staatlichen Umweltamt zusammen seien hinsichtlich der Altlastenproblematik Festlegungen zu treffen und aufgrund eines bestehenden Ratsbeschlusses zur Energieoptimalen Bebauung sei zu prüfen und ggf. der Umweltausschuss zu informieren. Herr Flack spricht die Frage der ein- oder zweigeschossigen Ausrichtung wegen einer Lärmbelastung durch die Enneper Straße an.

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Beschluss:

a)        

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)        

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" nebst der Begründung vom 11.01.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 11.01.2006 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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