25.06.2020 - 4.5 Dringlichkeitsvorschlag der Fraktionen CDU, SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König begrüßt ausdrücklich, dass es gelungen ist, auf die Initiative der SPD-Fraktion hin eine gemeinsame Resolution zu entwickeln. Dies mache deutlich, dass das Altschuldenproblem dringend gelöst werden muss. Die Bundesregierung hat während der Coronakrise für die Kommunen positive Regelungen getroffen. Die Unterstützung bei den Sozialausgaben wird langfristig auch Verbesserungen für die Kommunen bringen. Die Landesregierung habe 24.06.2020 beschlossen, die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle zu tragen, nachdem die Bundesregierung die Übernahme der anderen Hälfte bereits zugesagt hatte. Insgesamt möchte das Land NRW 1,4 Milliarden € bereitstellen. Zusätzlich sollen finanzielle Unterstützungen in Höhe von 500 Millionen € vom Bund und 200 Millionen € vom Land für die Ausfälle im ÖPNV gewährt werden. Darüber hinaus sollen auch noch weitere Konjunkturpakete aufgelegt werden.

Herr König kritisiert im Weiteren, dass trotzdem die Altschulden in den Kommunen weiterhin Bestand haben und dieses Problem nicht alleine von den Kommunen gelöst werden könne. Investitionen oder Senkungen von Steuern oder Abgaben sind nicht möglich, da die Haushalte nur äußerst knapp ausgeglichen werde können. Daher sieht er es als dringend geboten an, dass die Vereinbarung zur Altschuldenhilfe aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung umgesetzt wird.

 

Herr Eiche erklärt, dass die AfD-Fraktion dem Antrag zustimmen wird, da es der richtige und notwendige Weg ist, die Altschulden abzubauen.

 

Herr Schmidt ist der Meinung, dass für die Resolution jetzt der richtige Zeitpunkt und diese für die Kommunen sehr wichtig ist. Dies wurde auch gestern in der virtuellen Sitzung es Städtetages deutlich.

 

Herr Dr. Ramrath stimmt den Ausführungen von Herrn König zu. Seiner Meinung nach wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bund mit dem verabschiedeten Konjunkturpaket viele Initiativen umsetzt, die den Kommunen zugutekommen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen dem Bund und den Ländern in Form eines Altschuldenfonds kommen, müsse das Land NRW in seinen Augen einen eigenen Fonds zur Unterstützung der Kommunen auflegen. Er kritisiert, dass sich einige reichere Kommunen und Bundesländer nicht an einem solchen Fonds beteiligen möchten.

 

Herr Thielmann ist der Meinung, dass die Altschuldenproblematik vom Bund und von den Ländern gelöst werden muss. Er kritisiert den Aufwand, der den Unternehmen dadurch entsteht, für ein paar Monate die Mehrwertsteuer zu senken, wenn diese Senkung überhaupt an die Kunden weitergegeben wird.

 

Herr Hentschel erklärt, dass er das Konjunkturpaket des Bundes in vielen Teilen für richtig und auch für gut umgesetzt hält. Er lobt die Discounter, die die Mehrwertsteuersenkung direkt an die Kunden weitergeben. Er lobt die Hagener Parteienlandschaft, dass man sich auf eine gemeinsame Resolution geeinigt hat.

 

Herr Riechel führt aus, dass die Altschuldenproblematik seit vielen Jahren von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam gelöst werden müsste. Die Kommunen haben durch massive Einsparungen ihren Teil dazu beigetragen. Die Länder haben durch den Stärkungspakt ebenfalls einen Anteil eingebracht. Ausschließlich der Bund ist bisher nicht tätig geworden. Das aktuelle Konjunkturpaket ist richtig und wichtig, löse aber nicht das Altschuldenproblem. Er sieht es als notwendig an, dass die Mittel aus dem auslaufenden Stärkungspakt auch zukünftig an die Kommunen weitergegeben werden.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen begrüßt die von den Regierungsparteien CDU und SPD im Bundestag im Rahmen des Konjunkturpakets vorgestellten Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Kommunen. Hierzu zählen der Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle im laufenden Jahr und vor allem die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft.

 

Bedauerlicherweise fehlt aber eine Lösung der drängenden Altschuldenproblematik. Als der Hagener Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Februar 2020 mittels Resolution an Land und Bund appellierte, die historische Chance für einen kommunalen Schuldenschnitt zu ergreifen, war dies von Optimismus getragen. Die Zuversicht gründete sich auf Aussagen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der entsprechende Mittel aus dem Bundeshaushalt für die Unterstützung hoch verschuldeter Kommunen in Aussicht gestellt hatte. Zum anderen hatten auch die NRW-Koalition aus CDU und FDP eine Lösung der Altschuldenproblematik versprochen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte sich gegenüber dem Aktionsbündnis „r die Würde unserer Städte“ schriftlich dahingehend geäert, dass sich das Land am Abbau der Kommunalschulden beteiligen werde. Kommunalministerin Ina Scharrenbach betonte die Bereitschaft der NRW-Landesregierung, einen substantiellen Beitrag zur Lösung der Altschuldenproblematik seiner Kommunen zu leisten.

 

Leider haben sich Bund und Länder nicht auf eine Entschuldungsperspektive der Kommunen geeinigt. Was über Jahre erarbeitet und mit einer Untersuchung über die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in Deutschland - bedingt eben auch durch ausreichende Finanzkraft oder Schuldenlast der Kommunen -  unterlegt wurde, ist dadurch kurz vor dem Ziel gestoppt worden.  

 

Eine weitere und damit noch höhere Verschuldung unserer Stadt wird die Ungleichheit zwischen verschuldeten und damit finanzschwachen und finanziell gut gestellten Kommunen noch mehr vertiefen. Das macht es Kommunalpolitik und Verwaltung noch schwerer, die verfassungsgemäße kommunale Selbstverwaltung in vollem Umfang wahrzunehmen und aus eigener Kraft notwendige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Hagens Chancen, den Standort attraktiver zu gestalten und den Strukturwandel angemessen zu bewältigen, werden damit verstärkt geschmälert. Ohne eine finanzielle  Unterstützung von Bund und Land bleibt der Abbau der Altschulden unmöglich.

 

Daher fordert der Rat der Stadt Hagen die NRW-Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet erneut auf, mit Hagen und den betroffenen Kommunen in einen konstruktiven Dialog einzutreten und gemeinsam mit dem Bund weiterhin nach einer Lösung zu suchen.

 

Sollte ein Altschuldenfonds mit dem Bund zeitnah nicht zu erreichen sein, bleibt das Land gleichwohl aufgefordert, einen solchen Altschuldenfonds aus Eigenmitteln des Landes  aufzulegen. Nur so lassen sich die Lebensverhältnisse und -perspektiven in unserer Stadt gegenüber anderen nicht betroffenen Kommunen in Land und Bund dem Grundgesetz entsprechend wieder angleichen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage