24.06.2020 - 9.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04/20 (699)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 12.05.2020 zu und beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 04/20 (699) Einzelhandel Revelstraße gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04/20 (699) Einzelhandel Revelstraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage