24.06.2020 - 9.13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 24.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt möchte wissen, ob der alte Bebauungsplan weiterhin Bestand habe,
wenn die Stadt Wetter sich gegen den neuen Bebauungsplan aussprechen würde.
Herrn Keune macht deutlich, dass der Aufhebungsplan erst nach Offenlage beschlossen werden könne.
Auf die Frage von Herrn Timm, wie lange die Pläne öffentlich ausliegen müssen, entgegnet Herr Keune, dass diese einen Monat der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müssen.
Herr Heiermann bittet über die Punkte a) und b) des Beschlusses getrennt abstimmen zu lassen.
Beschluss:
Die BV-Nord emfpiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße/ Ophauser Straße im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/16 (671) Sondergebiet Revelstraße/ Ophauser Straße - Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die Unterrichtung der Öffentlichkeit zeitnah durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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