23.06.2020 - 6.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04/20 (699)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Die Diskussion erfolgt unter TOP 6.11 Vorlage Nr. 0523/2020.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 12.05.2020 zu und beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 04/20 (699) Einzelhandel Revelstraße gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04/20 (699) Einzelhandel Revelstraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Vorhalle, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, teilweise 310, 422, teilweise 423, 424 und 425. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage