04.06.2020 - 4.3 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Regelmäßige Cor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel erläutert, dass der Antrag aus der Intention heraus gestellt wurde, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen zu schützen und zugleich einen Überblick darüber zu gewinnen, was bereits passiert. Er fragt, wie die Sicht des städtischen Gesundheitsamtes – das dem Robert-Koch-Institut folgt – mit dem Sachantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen, Die Linke. (Anlage 2) in Deckung zu bringen ist.
Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass nicht jeder Antrag mit der Verwaltungsmeinung deckungsgleich sein muss. Die Verwaltung konnte die in dem Sachantrag aufgeführten Punkte noch nicht prüfen. Daher möchte er den Antrag zuerst der Fachverwaltung zur Prüfung geben.
Frau Dr. Scholten unterscheidet zunächst, dass man entweder epidemiologisch oder infektionsschutztechnisch reagieren kann. Sie führt aus, dass es aus infektionsschutztechnischer Sicht Sinn ergibt, Menschen die in ihrer Immunität geschwächt sind anders zu schützen, als eine Bevölkerungsgruppe die weniger anfällig ist. In den Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern sind Testungen asymptomatischer Personen sinnvoller um einen Überblick darüber zu gewinnen, wie sich die Immunitätslage in diesen Einrichtungen darstellt. Der ursprüngliche Vorschlag der SPD-Fraktion zur Reihentestung in Kindertageseinrichtungen ist aus fachlicher Sicht als schwierig zu bewerten. Das Testergebnis könne direkt nach der Abstrichentnahme schon falsch sein. Dies ist der Fall, wenn man sich innerhalb weniger Minuten nach der Testung ansteckt.
Frau Kaufmann weist darauf hin, dass die Stadt Hagen für die kommunalen Einrichtungen verantwortlich ist und nur dort Testungen anordnen kann. Die freien Trägern hingegen können zwar aufgefordert nicht aber verpflichtet werden Testungen durchzuführen. Ferner stellt sie dar, dass die Stadt Hagen als Kommune, anders als bei den Pflegeeinrichtungen, nicht zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt hier beim Landesjugendamt. Daher kann die Entscheidung, sollte sie so getroffen werden, nur zum Teil umgesetzt werden.
Herr Strüwer merkt an, dass sowohl bei Kitas als auch in Pflegeeinrichtung die Testung als sinnvoll erscheinen. Jedoch muss man sich fragen, welche Maßnahmen tatsächlich zielführend sind. In diesem Zusammenhang hält er die Anmerkungen vom Gesundheitsamt für nachvollziehbar. Wenn man bei den 110 Kindertageseinrichtungen in Hagen durchschnittlich 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Einrichtung zugrunde legt, dann handelt es sich um circa 2200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die getestet werden müssten. Gerade vor dem Hintergrund des Kurswechsels der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), dass die Gesundheitsämter für Kassenpatienten keine Untersuchungen auf COVID-19 über die Krankenkassen abrechnen können, sollte finanzielle Frage der Testung berücksichtigt werden. Auch wenn hierin eine gute Möglichkeit steckt, Kontaktpersonen und Kontaktketten ausfindig zu machen, sollte festgehalten werden, dass gerade Kinder und junge Menschen häufig symptomlos sind und auch nicht vorrangig zu der Risikogruppe gehören. Risikogruppen sind vor allem in Pflegeeinrichtungen. Herr Strüwer findet, dass gerade dort Wege gefunden werden müssen, um möglichst früh Kontaktpersonen ausfindig zu machen und Kontaktketten zu unterbinden. Das ist in Hagener Pflegeeinrichtungen gut gelungen, da jeden Morgen entsprechende Körpertemperaturmessungen stattgefunden haben. Er führt weiter aus, zu der Handhabung der Messung und dem weiteren Verlauf bei erhöhter Temperatur.
Herr König erklärt, dass der Antrag gestellt wurde, weil die Vermutung nahe liegt, dass im Bereich der Kindertageseinrichtungen die Hygienevorschriften am schwierigsten einzuhalten seien und daher die Sorge bestand, dass sich die Infektion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen verbreitet. Da Frau Dr. Scholten erklärt hat, dass Reihentestungen aus Sicht des Gesundheitsamtes nicht notwendig sind, besteht Herr König nicht auf eine Abstimmung über den Vorschlag der SPD-Fraktion. Dann sollte für ihn jedoch gewährleistet sein, dass die vorsorgenden Maßnahmen von der Stadt Hagen getroffen werden. Zum Antrag der Allianzfraktionen regt er an, dass auch hier die Verwaltung diesen erstmal bewertet.
Herr Sondermeyer hält Punkt 3 des Antrages der Allianzfraktionen für kritikwürdig. Dennoch wird der Antrag von der Fraktion Die Linke. mitgetragen. Er ist der Meinung, dass insgesamt zu wenig getestet wird. Da der Hygiene- und Infektionsschutz für viele Menschen in dieser Stadt sehr wichtig ist, plädiert er dafür, dass mehr Testungen vorgenommen werden.
Herr Thieser schlägt nach den Ausführungen von Frau Dr. Scholten und der Verwaltungsvorlage vor, beide Anträge zurückzuziehen und der Fachverwaltung die Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen zu überlassen.
Frau Dr. Scholten erklärt vor dem Hintergrund, dass gerade Mitarbeiter die Infektion in Heime gebracht haben, Verfahren etabliert worden sind. Hier wurden als Maßnahme sogenannte Schleusen eingerichtet, die man beim Zutritt zum Gebäude passieren musste. Dort wurden Fiebermessungen durchgeführt. Ein ähnliches Verfahren ließe sich auch im Kindergarten etablieren, um Fiebermessungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch bei Kindern durchführen zu können.
Herr Oberbürgermeister Schulz spricht sich dafür aus, dass der Rat der Verwaltung aufgibt, sich fachlich mit diesen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Die Verantwortung als Arbeitgeber der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen nimmt die Stadt selbstverständlich war.
Herr Dr. Ramrath greift den Vorschlag von Herrn Thieser auf und schlägt vor, den Antrag zu verknappen und ein angemessen Verfahren zu etablieren. Die Fachverwaltung kann den Vorschlag dann nach erneuter Prüfung ausfüllen und Einzelheiten festlegen. Auf die Ziffer 2 möchte er nicht verzichten, da ein Signal in Richtung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ausgesprochen wird. Die Ziffer 3 kann im Sinne der Einigung gestrichen werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz fragt nach der konkreten Änderung des Sachantrages.
Herr Dr. Ramrath beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, ein angemessenes Verfahren zu etablieren um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen bestmöglich zu schützen. Ziffer 2 des Sachantrages der Allianzfraktionen bleibt unverändert und Ziffer 3 des Sachantrages wird gestrichen.
Herr Wisotzki weist darauf hin, dass er den Abschnitt „Vorrangig messen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Dienstantritt zuhause die Körpertemperatur […]“ des ursprünglichen Sachantrages der Allianzfraktionen für arbeitsrechtlich bedenklich hält.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass dieser Sachantrag zurückgezogen wurde und lässt über den geänderten Sachantrag der Allianzfraktionen abstimmen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein angemessenes Verfahren zu etablieren, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen bestmöglich zu schützen.
2. Der Rat der Stadt Hagen kritisiert den Kurswechsel der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), wonach das Gesundheitsamt der Stadt Hagen für Kassenpatienten keine Untersuchungen auf Covid-19 mehr direkt über die Krankenkassen abrechnen können.
Anlagen zur Vorlage
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