23.02.2006 - 12 Bebauungsplan Nr. 19/79 Südfeld, Entwicklungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ein Vortrag der Verwaltung wird nicht mehr gewünscht.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsaussschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)                 Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

b)                 Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenfassung der 1. und 2. Änderung und beschließt weiterhin den Geltungsbereich in Abänderung der Einleitungsbe­schlüsse vom 20.02.2003 und 17.07.2003 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.

c)                  Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

d)                 Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19/79 (364) Südfeld, Ent­wicklungsbereich Unteres Lennetal/Halden, Bereich Süd, 1. und 2. Änderung nebst der Begründung vom 16.01.06 nach § 3 Abs.2 BauGB in der zur Zeit gülti­gen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und wird als An­lage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich umfasst die Flächen östlich der Lennestraße vom Kreuzungs­bereich zur Sudfeldstraße in Hagen-Halden nach Süden, bis zur Haus-Nr. 66.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst die Flur­stücke 379 bis 402, 405 bis 408, 628, 629, 630, 631, 632, 243, 569, 567 teilw., 1152, 1153 und 1154 teilw., und 474, 484, 490, 491.

 

Nächster Verfahrensschritt nach der öffentlichen Auslegung im März 2006 in diesem Bebauungsplanverfahren wird der Satzungsbeschluss vor den Sommerferien sein.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Schenten aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=29735&selfaction=print