14.05.2020 - 5.10 Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Dirk Hannusch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmt und dies letztendlich nur die Umsetzung der von der Landesregierung angekündigten Unterstützung sei. Weiter dankt er der Verwaltung für die schnellen Entscheidungen und Lösungen im Rahmen der Coronakrise und hebt insbesondere den Fachbereich Jugend und Soziales hervor.
Herr Rudel lobt ebenfalls die Verwaltung für ihr schnelles Handeln und die Umsetzung aller notwendiger Beschlüsse und Erlasse. Der SPD-Fraktion sei es wichtig, dass die Eltern Planungssicherheit haben. Daher regt er an, jetzt schon die Aussetzung der Elternbeiträge auch für den Monat Juni zu beschließen, da absehbar ist, dass die Kinderbetreuung nicht im bekannten Umfang gewährleistet werden kann.
Herr Oberbürgermeister Schulz kann das Ansinnen nachvollziehen. Es ist aber auch aus Eigenverantwortung wichtig, nicht der Entscheidung der Landesregierung vorzugreifen. Die Planungssicherheit bei den Eltern muss nicht nur für die Beiträge gewährleistet sein, sondern insbesondere auch für die verfügbaren Betreuungsangebote. Er empfiehlt, dass Verfahren der schrittweisen Entscheidung weiter fortzuführen.
Beschluss:
Mit Beschluss des Rates gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW vom 28.04.2020 hat der Rat der Stadt Hagen seine Zuständigkeiten auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, der wie folgt beschließt:
Die Stadt Hagen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
im und für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.05.2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Sollte landesweit eine Verlängerung der Aussetzung der Beitragspflicht über den 31.05.2010 zwischen Land und Kommunen vereinbart werden, kann die Verwaltung den Zeitraum der Beitragsaussetzung entsprechend anpassen.
