30.04.2020 - 5.6.1 Genehmigung von zwei Windenergieanlagen durch d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 30.04.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Wilfried Eversberg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz führt ein, dass neben der Vorlage samt Ergänzungsvorlage, ein Sachantrag der CDU, FDP, Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen und Die Linke vorliegt.
Herr Dr. Ramrath erläutert, dass beantragt wird, Klage zu erheben. Die Klage soll materiell-rechtlich auf Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen in bestimmten Wohnquartieren gestützt werden. Darüber hinaus soll in einer umfänglichen Klagebegründung geschaut werden, welche formellen Verfahrensfehler gerügt werden können, da Flächennutzungspläne wie auch andere Verfahrensschritte oftmals an formalen Fehlern leiden und somit von Gerichten als rechtsunwirksam aufgehoben werden.
Gegen eine Klageerhebung spricht aus Verwaltungssicht zum einen der Hinweis, dass sich die Verwaltung in ein widersprüchliches Verhalten begibt, weil die Stadtverwaltung bereits im Jahre 2016 eine zustimmende Stellungnahme zu den beiden Windenergieanlagen abgegeben hat. Der Hinweis wird nicht als tragfähig erachtet, weil die Stadt Hagen zu dem vorangegangenen Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde Bedenken gegen genau diese Standorte mehrfach geltend gemacht hat. Es wird verwiesen auf einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2017 und auf einen Ratsbeschluss vom 06.07.2017. Der Ratsbeschluss war wie folgt formuliert:
„1.) Die Verwaltung wird beauftragt gegenüber der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde anzuregen die weitere Verfahrensverfolgung bis zur Konkretisierung der Zielsetzung der Landesregierung auszusetzen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt bei Fortführung des Verfahrens eine kritische Stellungnahme, die auf der früheren Stellungnahme der Verwaltung basiert und aktualisiert wird, abzugeben.“
Eine kritische Stellungnahme kann nicht positiv.Somit ist das Argument nicht tragfähig.
Gegen eine Klageerhebung spricht aus Verwaltungssicht zum anderen, dass durch ein willkürliches Verfahren das Risiko besteht, dass der Investor die Stadt auf Schadensersatz wegen eines Verzögerungsschadens verklagt. Dieses Argument trägt jedoch nur, wenn eine Klage fahrlässig ohne Basierung auf materiellen Rechten angestrebt wird, ohne dass eine Erfolgsaussicht besteht. Dies liegt jedoch nicht vor, da laut Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Kaldewei auf inhaltliche Beeinträchtigungen und Rechtsverletzungen abgestellt wird, die in Hagen nach dem Bau der Windenergieanlagen auftreten können. Ein sachlicher Klagegrund ist somit dargelegt, sodass gefordert wird, die beeinträchtigenden Anlagen zu verhindern, indem die Rechtmäßigkeit des Verfahrens im Klageverfahren geprüft wird.
Herr König führt mit Verweis auf die Vorlage aus, dass die Stadt Hagen im Jahre 2016 im Rahmen des Immissionsschutzverfahrens der Einrichtung zugestimmt hat. Hieraus wird die Frage abgeleitet, ob zukünftig bei derartigen Verfahren auch die Politik einbezogen werden kann, bevor die Verwaltung eine Stellungnahme abgibt.
Herr Riechel eröffnet, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Vorschlag von dem Sachantrag nicht zustimmen kann, da eine Klage weder notwendig, noch gerechtfertigt ist. Er führt weiter aus, dass der Windenergie somit keine Chance mehr geboten würde und fragt wie man dann noch seinen Zusagen gegenüber Fridays for Future gerecht werden kann und will. Auch der heimische Energieversorger sucht nach Baugebieten für Windenergieanlagen und, solche Klageverfahren wurden dafür sorgen, dass es in Hagen keine Perspektive für die Windenergie mehr gibt.
Herr Huyeng stellt klar, dass es sich bei der benannten Stellungnahme um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und es hier nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz klare Regelungen gibt, wann eine Zustimmung erfolgen kann. Der Hinweis wird aber für ein weiteres Verfahren mitgenommen, inwieweit man solche Einzelfragen zur Kenntnisnahme an den Rat gibt.
Durch die Verwaltung wurde die Erfolgsaussicht eines Klageverfahrens dargelegt, wenn aber politisch etwas anderes gewollt ist, so würde dies auch umgesetzt werden. Um einen Interessenskonflikt zu vermeiden, ist jedoch darauf zu achten, dass eine andere Rechtsanwaltskanzlei – die sich mit der Rechtsanwaltskanzlei Kaldewei abstimmen kann – beauftragt werden sollte, da die Rechtsanwaltskanzlei Kaldewei in einem anderen Verfahren die gegnerische Seite vertritt.
Herr Strüwer legt der Verwaltung nahe zu prüfen, wann die Genehmigungen des Märkischen Kreises an die Stadt Hagen geschickt wurde, da sich dadurch möglicherweise eine Fristverschiebung ergeben könnte.
Er geht ferner darauf ein, dass Landschaftsschutz, sowie der Schutz von Menschen vor Beeinträchtigungen durch Lärm, hohe Güter sind und man somit seitens der CDU und anderer Fraktionen den Vorschlag unterbreiten möchte, den Klageweg zu beschreiten.
Herr Wisotzki führt aus, dass sowohl das Land es versäumt hat, Abstandsregelungen nach dem Bundesbaugesetzes umzusetzen, als auch der Rat der Stadt Hagen versäumt hat, Windzonen festzulegen, sodass jetzt Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutz genehmigt werden. In dem vorliegenden Fall nicht der Verwaltung zu folgend und stattdessen zu klagen, ist ein reiner politischer Akt.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den weitergehenden Sachantrag der CDU, FDP, Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen und Die Linke abstimmen. Dabei ist festzuhalten, dass die Beschlussfassung so zu verstehen ist, dass die Klageverfassung durch die Verwaltung selbst oder einen dritten zu beauftragenden Rechtsanwalt erfolgt und die Abstimmung mit der Rechtsanwaltskanzlei Kaldewei stattfinden kann.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 26.03.2020 (Vorlage 0274-1/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, fristwahrend Klage bei dem Verwaltungsgericht gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde durch den Märkischen Kreis zu erheben und eine Verlängerung der Klagebegründungsfrist zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Rechtsanwaltskanzlei Kaldewei eine Klagebegründung zu verfassen, die materielle-rechtlich auf die zu erwartenden überhöhten Lärmimmissionen in einzelnen Wohngebieten Hohenlimburgs abstellt und darüber hinaus formelle Fehler des Genehmigungsverfahrens des Märkischen Kreises rügt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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672,7 kB
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671,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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629,7 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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420,6 kB
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