30.04.2020 - 4.5 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Freigabe städti...

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Wortprotokoll

Herr König erklärt, dass er die Stellungnahme für konstruiert und nicht begründbar hält, da aus der Verordnung hervorgeht, dass sich diese auf von Arbeitgebern zur Verfügung gestellten Anlagen bezieht und nicht auf städtische Anlagen, die üblicherweise allen Vereinen zur Verfügung stehen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass zunächst die Auffassung vertreten wurde, wie Herr König sie dargelegt hat. Nach einer rechtlichen Prüfung wurde die Einschätzung getroffen, dass ausdrücklich nicht auf das Eigentum abgestellt wird, sondern auf die tatsächliche Verfügungsgewalt und auf die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass niemand anderes parallel die Anlage nutzt. Es wurde somit mit der Maßnahme kein spezielles Recht geschaffen.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung stellt dar, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage städtische Sportanlagen während der Gültigkeit der Coronaschutzverordnung für den Trainingsbetrieb der Profisportler geöffnet wurden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

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