27.05.2020 - 4.3 Änderung der Ausbauplanung Kindertagesbetreuung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 27.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke weist darauf hin, dass ergänzend die Pläne zu dem Vorhaben als Tischvorlage ausgelegt seien. Die Vorlage werde außerdem in der morgigen Bezirksvertretung und im Sozialausschuss beraten. Der Sozialausschuss sei beteiligt, weil in dem Zusammenhang auch eine Pflegeinrichtung geplant werde. Der Jugendhilfeausschuss befasse sich mit der geplanten Kindertageseinrichtung.
Herr Sondermeyer zeigt sich irritiert darüber, dass der Bereich der Pflegeeinrichtung einen großen Teil der Vorlage einnehme. Dagegen beziehe sich der Beschlussvorschlag lediglich auf die Kindertageseinrichtung. Es seien auch städtebauliche Aspekte in der Vorlage enthalten. Er frage sich, warum nicht auch der Stadtentwicklungsausschuss und der Rat in der Beratungsfolge enthalten seien. Außerdem hätte er die Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderungen für sinnvoll erachtet, da die Einrichtung inklusiv betrieben werden solle. Außerdem würde ihn interessieren, in welchem Bereich die Tagesstätte inklusiv betrieben werde.
Er nimmt Bezug auf die von Herrn Goldbach bei Punkt 3.6 angekündigte Ratsvorlage. Sei diese Einrichtung darin enthalten?
Herr Goldbach antwortet, dass das Gesamtpaket der noch zu schaffenden Kita-Plätze dann noch einmal zur Aktualisierung und Beschlussfassung vorgelegt werde. Auch diese Maßnahme werde dann darin enthalten sein.
Die Vorlage werde auch dem Sozialausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt, weil die Pflegeeinrichtung dort enthalten sei. Es gebe einen vom Rat beschlossenen Plan „Alter und Pflege“, in dem genau diese geplanten Plätze als Bedarf für den Hagener Norden und Hohenlimburg beschlossen worden seien. Es handele sich nicht um eine Beschlussfassung für den Sozialausschuss. Man habe dem Antragsteller bereits Ende letzten Jahres eine Bedarfsbestätigung ausgestellt, die Voraussetzung dafür sei, dass Investitionskostenzuschüsse fließen könnten.
Die Vorlage werde auch in der Bezirksvertretung beraten. Aus dem Grund habe die planende Verwaltung vorgeschlagen, einige Erläuterungen hinzuzufügen, um was für ein Gesamtvorhaben es sich hier handele.
Zu der Frage der Inklusion teilt er mit, dass das Standard sei. Man habe ein Konzept zu diesem Bereich beschlossen, das seines Wissens seinerzeit auch im Beirat für Menschen mit Behinderungen beraten worden sei. Falls das nicht der Fall sei, könne man dieses gern jederzeit dort noch einmal vorstellen.
Er schlage vor, diese Vorlage nicht im Beirat für Menschen mit Behinderungen vorzustellen, sondern dann lieber die konkrete Planung zu dem Vorhaben.
Frau Hogrebe weist darauf hin, dass die Planung vorsah, dass der Sozialausschuss aufgrund der Pandemie erst am 1. September wieder tagen sollte. Durch den voraussichtlichen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aufgrund eines Antrages der Fraktionen sei es möglich, dass dieses Datum jetzt nicht mehr aktuell sei und dieser nun am 9. Juni tagen werde.
Frau Haack weist darauf hin, dass die Reihenfolge ursprünglich anders ausgesehen habe; für den Sozialausschuss informativ, für die Bezirksvertretung Hohenlimburg anhörend und abschließend durch den Jugendhilfeausschuss.
Diese Reihenfolge habe aufgrund des Ausfalls vieler Sitzungen durch die Pandemie nicht eingehalten werden können.
Herr Sondermeyer fragt, ob in dem Fall, wenn der Investor der Seniorenresidenz abspringen werde, der Bau der Kindertagesstätte vertraglich extra abgesichert sei.
Herr Goldbach erläutert, dass die Stadt keinen Vertrag habe. Der private Investor bringe den Träger der Einrichtung mit. Die Stadt Hagen könne nur feststellen, ob der Bedarf für solch eine Einrichtung an der Stelle vorhanden sei. Diese Feststellung sei zuschussrechtlich von Belang. Die weiteren Belange beträfen Planungsrecht und Investoreninteresse. Man habe keinen Anspruch darauf, dass der Investor die Einrichtung baue. Erst bei Inbetriebnahme würde die Stadt in Form der üblichen KiBiz-Betriebskosten die Anteile bezahlen.
Frau Köppen stellt fest, dass dann die Einrichtung in städtischer Trägerschaft vom Markt ginge. Gebe es schon Überlegungen in Bezug auf den weiteren Einsatz des Personals? In Bezug auf den Träger, der vom Investor mitgebracht worden sei, möchte sie wissen, ob es ein Bewerbungsverfahren gegeben habe. Sei es nicht üblich, die Trägerschaften über Bewerbungsverfahren zu vergeben?
Herr Goldbach erläutert, dass bei einem eigenen Vorhaben der Stadt als Investor ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt würde, bei dem die örtlichen Träger angeschrieben würden. Es gebe daneben auch Investorenmodelle, bei denen es vorab eine Absprache zwischen Investor und Träger gebe.
Herr Reinke stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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703,3 kB
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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