11.03.2020 - 4.1 Vorschlag der Fraktionen CDU und FDP hier: Sonn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Asbeck erklärt, der  Antrag der CDU  beruhe im Wesentlichen darauf, Fördermittel des Landes für die Stadt Hagen zu gewinnen. Er hielte dies für eine sinnvolle Ergänzung und Würdigung der Arbeit in den Büchereien.  

 

Herr Becker führt aus, dass der Fachbereich Weiterbildung  bereits in der Vergangenheit erprobungsweise die Öffnungszeiten in der Woche  um eine Stunde verlängert habe.  Auch über die Verlängerung  der Samstagsöffnungszeiten um eine Stunde sei es gelungen, insgesamt erfolgreich 5 Stunden zu implementieren  und diese  mit Veranstaltungen belegen zu können.  Kriterien, -auch in Bezug auf die persönliche Situation der Mitarbeiter/innen,- habe man erfüllen können.  In der Vergangenheit habe man kontinuierlich Landesförderungen erhalten.  Er  befürworte  die  als zwingend genannte  Voraussetzung  der Vollfinanzierung durch das Land. Die Förderkonditionen sähen ausdrücklich eine Koppelung zwischen der Förderung von Veranstaltungen am Wochenende an die der Öffnung  der Bücherei vor. Das Konzept des Landes  sei  so ausgerichtet, dass max. 800,- Fördergelder für Externe bezahlt werden dürften. Alle weiteren Personal- und Sachkosten würden nicht refinanziert, sondern gingen zu Lasten des kommunalen Haushaltes.  Aus  Sicht des Fachbereiches Bildung sei  dieses Förderprogramm des Moduls 3 daher nicht hilfreich.

 

Frau Steffes  pflichtet Herrn Becker bei. Sie nennt einige  Beispiele, wozu die Bibliotheksförderung des Landes NRW in der Vergangenheit  erfolgreich genutzt  worden sei. Früher habe der Fachbereich Bildung Mittel für den Medienaufbau bekommen, für einen sogenannten Bestandsaufbau. Davon seien z.B. Bücher gekauft worden. Diese sei  dann später eingestellt worden und in eine Projektförderung geändert worden. Damit habe der Fachbereich Bildung z.B. die Selbstverbuchung realisieren, die Onleihe einführen sowie neue PCs und eine neue Ausstattung anschaffen können.  Nun sei ein zweiter Fördertopf hinzugekommen, der aus der Verabschiedung des Bibliotheksstärkungsgesetzes im Herbst letzten Jahres hervorgegangen sei.  Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft habe  im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur ein Förderprogramm in Höhe von 1,2 Millionen Euro aufgelegt, das die Bibliotheken bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung unterstützen solle.  Frau Steffes versichert  dem Ausschuss, dass der Fachbereich Bildung stets an der Weiterentwicklung der Bücherei  arbeite und keine Fördermöglichkeit ungenutzt bliebe.  Aktuell sei ein Antrag über die  Bibliotheksförderung gestellt, um dem Kollegium eine Fortbildung zu ermöglichen. Für das nächste Haushaltsjahr 2021 liefen  zwei Förderanträge beim Land NRW für die Weiterentwicklung der Einrichtung und Steigerung der Aufenthaltsqualität. Man sei hier stets bemüht, Fördermittel für Hagen zu gewinnen.

 

Herr Voigt macht darauf aufmerksam, dass die Frist für den Förderungsantrag Ende des Monats abliefe. Daher schlägt er vor, den TOP in dieser Sitzung als erste Lesung zu behandeln  und  den Antrag  für die Förderung zu stellen, um nichts zu versäumen. Zurückziehen könne man den Antrag immer noch. Die in der Stellungnahme des Fachbereiches Bildung genannte Summe von 12.300,-für Personalkosten für die Sonntagsöffnung der Zentralbücherei Springe in den Jahren 2020 und 2021 sei ein überschaubarer Betrag. Falls der Kämmerer ihnen  jedoch erklären sollte, dass dies nicht zu finanzieren sei, sollte man den Antrag zurückziehen.

 

Herr Becker erklärt, die Umsetzung  müsse nicht zwingend  im Jahre  2020 erfolgen. Laut Förderaufruf  könnten auch noch Mittel in  den Jahren 2021 und 2022 in Anspruch genommen werden.  Somit bliebe dem Fachbereich Bildung  mehr Zeit, die entsprechenden Voraussetzungen intensiver  prüfen zu  können. Für eine Inanspruchnahme  in 2021 und 2022 solle man bis Oktober 2020 Fördermittel  bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen.  

 

Herr Thielmann  regt an, die Zeit zu nutzen, um Unternehmen zu finden, damit  der Kämmerer die Summe des städtischen Eigenanteils nicht allein aufbringen müsse.

 

Herr Asbeck erklärt, dass er den Vorschlag von Herrn Becker befürworte.

 

Herr Arndt fragt nach, ob die Bücherei überhaupt über genügend  Personal verfüge, um dies zusätzlich leisten zu können.

 

Herr Dr. Geiersbach weist darauf hin, dass die wesentliche Bedingung des Antrages,- nämlich die der Vollfinanzierung,-  nicht erfüllt sei. Damit sei der Antrag nicht realistisch, da die Voraussetzung nicht mehr gegeben sei. Da jedoch die Verwaltung in Person von Herrn  Becker einen Vorschlag gemacht habe, wie man dies heilen könne,  werde man dem nicht widersprechen. Weiter macht Herr Dr. Geiersbach darauf aufmerksam,  dass speziell  in den Stadtteilbüchereien Hohenlimburg und Haspe der Betrieb mit erheblichem Einsatz von ehrenamtlichem Personal erfolge und auf dieses  hier eine weitere Belastung hinzukäme. Diese Umsetzung könne er sich kaum vorstellen. Damit müsse sensibel umgegangen werden. 

 

Herr Asbeck räumt  ein, die Stadtteilbüchereien  könne man  auch außen vor lassen.

 

Herr Dr. Geiersbach wendet ein, dass diese aber im Antrag der CDU und FDP ebenfalls genannt seien.

 

 

Da keine  weiteren Wortmeldungen folgen, formuliert Herr Söhnchen den geänderten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Kultur-und Weiterbildungsauftrag beauftragt die Verwaltung:

 

1. im Rahmen des Bibliotheksstärkungsgesetzes eine Antragstellung für das Modul 3 für die Jahre 2021 und 2022 zu prüfen und eine entsprechende Anmeldung bei der Bezirksregierung sseldorf vorzunehmen.

 

2.den Kultur-und Weiterbildungsausschuss laufend und unaufgefordert über den Fortgang zu informieren.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

-

1

-

Die Linke

-

1

-

AfD

-

-

-

FDP

1

-

-

BfHo/Piraten Hagen

1

-

-

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

2

Enthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage