18.02.2020 - 2 Bericht der Gemeindeprüfanstalt (GPA) über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 18.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Rudel begrüßt Frau Kaspar, Frau Klincker und Herrn Hungermann von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sowie Frau Sachau von der Bezirksregierung.
Frau Kaspar begrüßt den Rechnungsprüfungsausschuss und gibt eine Einführung in die Inhalte der bei der Stadt Hagen in 2019 durchgeführten Prüfung. Sie bedankt sich zunächst für die gute Unterstützung der Verwaltung.
Frau Kaspar erklärt, dass 23 kreisfreie Städte in NRW zeitgleich geprüft worden seien. Dies sei die dritte „Prüfrunde“ gewesen, so dass die GPA in ihrem 17-jährigen Bestehen nun jeweils drei Mal in jeder kreisfreien Kommune geprüft habe.
Zum Prüffeld „Hilfen zur Erziehung“ erklärt Frau Kaspar, dass aufgrund einer laufenden Stärkungspaktberatung lediglich eine Kennzahlenerhebung mit einer interkommunalen Einordnung stattgefunden habe.
Bei der vergangenen Prüfung habe man in den meisten Fällen auf Werte aus 2018 zurückgreifen können, so dass die Darstellungen auf recht aktuellen Werten beruhen.
Ziel der Prüfung sei es gewesen, auf Basis von Kennzahlenvergleichen eine Aussage darüber treffen zu können, ob die kreisfreien Kommunen sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet werden. Die Prüfergebnisse sollen vor allem dazu dienen, wertvolle Hinweise für die weitere Ausrichtung geben zu können.
Frau Kaspar stellt heraus, dass sich die GPA als Partnerin der Kommunen versteht und nicht als Aufsichtsorgan wie die Bezirksregierung.
Ziel der Prüfung sei es auch, finanzwirtschaftliche Spielräume aufzuzeigen, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Frau Kaspar zeigt sich verständnisvoll für die Lage der Stadt Hagen, die als Stärkungspaktkommune in den letzten Jahren schon einen deutlich auf Haushaltssanierung ausgerichteten Kurs eingeschlagen habe. Mit Hilfe des konjunkturellen Rückenwindes erlange die Stadt Hagen seit 2017 wieder positive Jahresergebnisse. Die Überschuldung bestehe leider weiterhin, so dass der Konsolidierungsdruck erhalten bleibe. Frau Kaspar betont, dass die GPA die Stadt Hagen auf einem guten Weg in die Zukunft sehe, was sich sicherlich bei der nächsten Prüfung durch die GPA in fünf Jahren bestätigen werde. Wichtig sei, weiterhin Liquiditätskredite abzubauen und den Wert des Anlagevermögens zu erhalten.
Herr Hungermann und Frau Klincker stellen die Ergebnisse der Prüfung anhand einer Powerpoint-Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Herr Rudel bedankt sich im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses für die geleistete Arbeit sowie die Präsentation.
Herr Hentschel fragt, ob bei der Prüfung im Bereich der Verkehrsflächen auch die Brücken einbezogen worden seien. Frau Klincker stellt klar, dass die Ingenieurbauwerke wie Tunnel und Brücken nicht mitbetrachtet worden seien.
Herr König hat den Eindruck, dass die GPA der Stadt die „Quadratur des Kreises“ erklärt. Einerseits werde beschrieben, dass die Stadt Hagen weiterhin überschuldet sei, andererseits werde vorgeschlagen, dass mehr investiert werden solle. Auch bei den Personalkosten gebe es widersprüchliche Aussagen, denn die GPA empfehle, die Personalkosten im Auge zu behalten, andererseits werde an einigen Stellen gefordert, Personal aufzustocken. Die Frage sei nun, wie die Politik mit den Feststellungen umgehen solle. Auch kann sich Herr König nicht vorstellen, dass die Stadt es aus eigener Kraft schaffen kann, die Überschuldung zu beseitigen.
Herr König stellt fest, dass die Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen der GPA noch aussteht. Insofern könne heute kein Beschluss gefasst werden. Eine sachliche Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss könne erst geführt werden, wenn die Verwaltungsmeinung vorliege.
Frau Kaspar berichtet, dass sie vor ihrer Tätigkeit bei der GPA selbst sechs Jahre lang Kämmerin in einer Haushaltskonsolidierungskommune gewesen sei und das Dilemma der Stadt nachvollziehen könne. Trotzdem seien gerade die Haushaltskonsolidierungskommunen immer in der Pflicht, die Prioritäten bei den Investitionen besonders sorgfältig auszuloten. Viele Kommunen hätten sich erfahrungsgemäß auf die Bereiche der Schulen und Kita´s fokussiert. Bezogen auf die Stadt Hagen sei es ein Ziel der GPA, die Stadt Hagen dahingehend zu sensibilisieren, dass die Erhaltung des großen Bilanzwertes der Verkehrsflächen nicht aus den Augen verloren werden sollte. Frau Kaspar stellt heraus, dass die GPA nur Empfehlungen gebe. Die Stadt selbst müsse im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung bestimmen, wie mit Blick auf die Gesamtstrategie verfahren werden soll.
Frau Kaspar pflichtet Herrn König bei, dass der Abbau der Liquiditätskredite aus eigener Kraft kaum machbar sein werde. Auch gebe es noch Unwägbarkeiten bei der Zinsentwicklung
Frau Kaspar betont, dass die Regelungen des § 105 GO NRW zum 01.01.2019 aus dem Grunde neu gefasst worden seien, dass die Feststellungen der GPA ein wenig mehr Gewicht bekommen sollten. Erfahrungsgemäß behandelten die Kommunen einen Termin wie den heutigen oftmals als erste Lesung. In einem zweiten Schritt sei die Verwaltung nun gehalten, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme sei vom Rechnungsprüfungsausschuss zu bewerten und mit einer Empfehlung an den Rat zu geben. Da der Bericht recht umfangreich sei, setzte die GPA keine enge Frist, sondern erwarte den Abschluss des Verfahrens bis zum Jahresende.
Herr König fragt, ob es sinnvoll sei, die Ergebnisse der Prüfung der GPA zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung zunächst in den Fachausschüssen zu beraten.
Frau Kaspar stellt fest, dass der Gesetzgeber keine Beratung in den Fachausschüssen fordere, dies aber auch nicht ausschließe.
Herr Rudel fasst zusammen, dass entschieden werden müsse, ob die Stellungnahme der Verwaltung lediglich im Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden solle, bevor die Vorlage in den Rat gehe. Dies löse möglicherweise eine breite Diskussion im Rat aus. Die zweite Variante wäre, die Fachausschüsse zu beteiligen, bevor die Vorlage abschließend im Rat beraten werde.
Herr Oberbürgermeister Schulz arbeitet heraus, dass der Rat gemäß § 105 Absatz 7 GO NRW über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen beschließen müsse. Auch sehe die Gemeindeordnung die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Er habe nichts gegen eine Beratung in den Fachausschüssen, allerdings werde dies zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Herr Keune weist darauf hin, dass das Friedhofswesen eine eigenständige Aufgabe des WBH sei. Die Prüfungsfeststellungen der GPA bezüglich des Friedhofswesens würden daher selbstverständlich auch dem Verwaltungsrat WBH vorgelegt. Seine Lesart sei, dass der Verwaltungsrat für diesen Bereich abschließend zu entscheiden habe, der Rat werde über das Ergebnis informiert.
Herr Thielmann gibt zu bedenken, dass die Beschlussfassung noch im jetzt gewählten, "alten" Rat erfolgen solle. Am 13.09.2020 sei Kommunalwahl, was das Zeitfenster erheblich einschränke. Der Rechnungsprüfungsausschuss pflichtet ihm bei.
Herr Rudel hält dies für machbar. Es müsse allerdings jetzt entschieden werden, ob die Stellungnahme der Verwaltung lediglich im kommenden Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden soll, bevor die Vorlage in den Rat geht, oder ob noch die Fachausschüsse vor dem Rat beteiligt werden sollen.
Herr König beantragt, die Vorlage in der heutigen Sitzung in erster Lesung zu beraten. Sobald die Stellungnahme der Verwaltung vorliegt, solle die Vorlage zunächst zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung in den Fachausschüssen (Jugendhilfeausschuss, Sozialausschuss, Verwaltungsrat WBH, Haupt- und Finanzausschuss) beraten werden, bevor sie erneut in den Rechnungsprüfungsausschuss gelangt. Erst dann könne der Rechnungsprüfungsausschuss abschließend beraten und den Rat über das Ergebnis der Beratungen unterrichten.
Herr Reinke schließt sich dem Antrag von Herrn König bezüglich der ersten Lesung in der heutigen Sitzung an. Für den weiteren Verlauf schlägt er allerdings vor, die Stellungnahme der Verwaltung zunächst im Rechnungsprüfungsausschuss zu beraten, denn erst mit Kenntnis der Stellungnahme könnten die Fraktionen bzw. Rechnungsprüfungsausschuss beurteilen, ob die Fachausschüsse noch einbezogen werden sollten, bevor der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet.
Herr Oberbürgermeister Schulz und Herr Rudel halten den Vorschlag von Herrn Reinke für kompatibler mit den Regelungen des § 105 Absatz 6 GO NRW. Ziel soll es sein, eine abschließende Beratung und Beschlussfassung bis zur letzten Sitzung des "alten" Rates vor der Kommunalwahl zu erreichen. Dieser Meinung schließt sich der gesamte Rechnungsprüfungsausschuss an.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt daraufhin zu, dass die Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 19.05.2020 vorliege.
Herr Rudel bedankt sich bei der GPA für die geleistete Arbeit und die heutige Präsentation.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
620,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
964,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
852,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
574,5 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
820,6 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
705,5 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
832,8 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
922,9 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
408,8 kB
|
