28.01.2020 - 5.8 - Grundstückskaufverträge im Rahmen der Entwick...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann stellt vor. Aufgrund seines Protestes ist diese Vorlage, die ursprünglich nicht für den Naturschutzbeirat vorgesehen war, kurzfristig noch in die Tagesordnung aufgenommen worden.

 

Inhaltlich geht es um die Entwicklung des Bereiches Südufer Hengsteysee durch die Projektentwicklung „Seepark“ im Rahmen der IGA 2027, der Errichtung des Umrichterwerkes der Amprion für die Bahn und die Verlegung des vorhandenen Regenklärbeckens Bathey. Zur Realisierung sind die Grundstücksverträge in dem „Letter of Intent“ aufgenommen worden.

 

Die Stadt Hagen und der RVR haben das Gelände der ehemaligen Cargobeamerfläche von der Bahn erworben, besitzen aber nicht die Planungshoheit. Die Firma Amprion plant die Errichtung eines Umspannwerkes für die Bahn. Als alternative Fläche für dieses Vorhaben schlägt die Stadt Hagen hierfür eine Waldfläche vor, die sich im Eigentum des WBHs befindet. Die Fläche des bestehenden Regenklärbeckens soll nach den vorliegenden Plänen bebaut werden. Dafür soll ein neues Becken gebaut werden, das Richtung Süden verlegt werden soll. Dabei wird ein Teil des Naturschutzgebietes Uhlenbruch in Anspruch genommen.

 

Herr Bögemann befürchtet, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft der im „Letter of Intent“ beinhalteten Maßnahmen nicht berücksichtigt und die Eingriffsregelung nicht beachtet wurden. Aus seiner Sicht sei dieser „Letter of Intent“ inhaltlich schon recht konkret, weil hier durch die zugesicherten Grundstücksverkäufe in Zukunft Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigt werden. Der Wald in einer Größe von 30.000 m² werde für die Errichtung des Umrichterwerkes vernichtet, für diese Maßnahme und auch für das geplante Regenklärbecken würden Flächen im Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet betroffen sein. Im Rahmen der Eingriffsregelung müssten Alternativflächen oder Vermeidungsmaßnahmen geprüft werden. Auch aus Sicht von Herrn Bühren wäre die ehemalige Cargobeamer-Fläche für die Errichtung des Umrichterwerkes sinnvoller und konfliktärmer.  

 

Herr Meilwes sieht den zweiten Beschlussvorschlag rechtlich sehr problematisch. Hierdurch würde das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses schon vorweggenommen, ohne zu wissen, ob es auch so kommt. Das Verwaltungshandeln wäre bei Zustimmung nicht mehr frei, weil der Oberbürgermeister bestimmte Dinge im Hinblick auf diesen „Letter of Intent“ von oben regelt.

 

Auch wären von vornherein schon Alternativstandorte, deren Prüfung Teil des Planfeststellungsverfahrens wäre, ausgeschaltet. Aus seiner Sicht seien auch die beiden Projekte IGA 2027 und Errichtung des Umrichterwerkes kein Widerspruch. Aufgrund des langandauernden zeitlichen Genehmigungsverfahrens könne nach Beendigung der IGA 2027 und Rückbau eines Teilbereiches dort das Umrichterwerk errichtet werden.

 

Herr Dr. Diepes erläutert die Entwicklung des Hengsteysee-Ufers als Schwerpunkt der IGA 2027 und darüberhinaus als Freizeit-, Erholungs- und Naturraum. Die Errichtung des Umrichterwerkes auf dieser Fläche würde die Fläche zerschneiden und vieles wäre nicht realisierbar. 

 

Ohne Prüfung von Alternativstandorten und ohne Artenschutzuntersuchung kann nach Meinung von Herrn Meilwes dem Beschluss nicht zugestimmt werden. Er empfiehlt den anderen Gremien 1. Lesung aufgrund seiner rechtlichen Bedenken und um dem Informationsstand zu erhöhen. Herr Bögemann empfiehlt wegen der zeitlichen Dringlichkeit auf eine 1. Lesung des Beirates zu verzichten und zu einer Entscheidung zu kommen. Diesem Vorschlag wurde nicht widersprochen.

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Beschluss:

 

Hinweis: Der Naturschutzbeirat beschließt getrennt über die drei Beschlussvorschläge.

 

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Entwicklung des Südufers Hengsteysee bezüglich eines Alternativstandortes für die Errichtung eines Umrichterwerkes eine Absichtserklärung in Form eines „Letter of Intent“ (LOI), wie sie dieser Vorlage in einer Entwurfsfassung beigefügt ist, gegenüber der DB Energie GmbH abzugeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

0

Dagegen:

9

Enthaltungen:

0

 

 

Ergänzung:

 

Der Naturschutzbeirat fordert die Anwendung der naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Ablaufschema) im weiteren Verfahren. Durch den „Letter of Intent“ wird das Verwaltungshandeln zukünftig eingeschränkt, die Entscheidungsunabhängigkeit geht verloren.

 

 

3. Die Stadt Hagen tritt der Kooperation „Mittleres Ruhrtal“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der IGA 2027 diese Kooperation gemeinsam mit den Nachbarstädten weiterzuentwickeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Hinweis: Herr Boeker war bei der Abstimmung nicht anwesend.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=293286&selfaction=print