11.02.2020 - 4 Anfrage der Fraktion Die Linke. Hier: Umsetzung...

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Wortprotokoll

Herr Wirth berichtet, dass zu der Anfrage der Fraktion Die Linke eine Stellungnahme der Verwaltung vorliegt.

Herr Sondermeyer nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, hat jedoch zu einzelnen Punkten noch weitere Fragen und Anmerkungen. So sei zu Frage 7 mitgeteilt worden, dass den Betroffenen durchschnittlich ein Betrag in Höhe von 169,00 Euro zur Verfügung stehen würde. Dies möchte er gerne näher konkretisiert haben. Er könne sich des Weiteren nicht vorstellen, dass nur über 80-jährige Eltern von Menschen mit Behinderungen die ehrenamtliche Betreuung abgegeben hätten. Zur Antwort zu Frage 2 merkt er an, dass es nicht Aufgabe der Einrichtungen sei, den Menschen bei der Stellung von Anträgen auf Grundsicherung zu helfen.

 

Herr Goldbach antwortet, dass es Aufgabe der Betreuer sei, bei der Antragstellung zu helfen. Es habe für alle Betreuer im Vorfeld Informationen zur Antragstellung gegeben. Es sei ein Kraftakt gewesen, alle Anträge zu bearbeiten und pünktlich zum Jahresbeginn alle Zahlungen zu leisten. Zum Thema Taschengeld merkt er an, wenn es einen Durchschnittsbetrag gebe, müsse es auch einen oberen und unteren Wert geben. Die Informationen hierzu würden mit dem Protokoll nachgereicht.

(Anmerkung der Schriftführerin: Frau Küper, Fachbereich Jugend und Soziales, hat inzwischen hierzu folgende Information gegeben:

Der dem Bewohner einer besonderen Wohnform zur Verfügung stehende Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Regelsatz Stufe 2=  389,00€ ./. 220,00 € durchschnittlicher Betrag für die Versorgung in der besonderer Wohnform plus eventueller Mehrbedarfe und Einkommen aus der Werkstatt für Behinderte (welches unter der Anrechnungsgrenze liegt ). Die Versorgungsleistungen variieren von besonderer Wohnform zu besonderer Wohnform.)

 

Herr Heiermann merkt an, dass Betreuungen viel Aufwand bedeuten würden und die gezahlten Vergütungen zu gering seien. Herr Wirth verweist auf den Sinn der Betreuungsgesetze. Herr Salzmann führt aus, er habe beim Betreuungsgericht nachgefragt. Dort gebe es keine Erkenntnisse, dass Betreuungen in letzter Zeit vermehrt zurückgegeben worden seien. Der Betreuungsverein des Caritasverbandes habe seine ehrenamtlichen Betreuer beraten und begleitet. So seien sie in der Regel in der Lage gewesen, alle notwendigen Anträge zu stellen. Die Antragstellungen seien sicher ein Mehraufwand, der aber leistbar sei. Im Übrigen habe das BTHG für viele auch Verbesserungen gebracht, so könnten nun Menschen, die Rente beziehen, diese für ihre existenzsichernden Leistungen einsetzen und überschüssige Beträge behalten. Diese könnten nun für Kleidung, Urlaub und auch für Rücklagen verwendet werden. Ihm sei noch kein einziger Fall bekannt, in dem jemand durch das neue BTHG finanziell schlechter gestellt worden sei.

 

Herr Heiermann wünscht sich einen Lehrgang zum neuen BTHG. Herr Goldbach antwortet, dass die Stadt Hagen alle Betreuer zu einer Infoveranstaltung eingeladen habe, um die neuen Verfahrensweisen vorzustellen. Auch die Mitarbeiter des LWL hätten auf der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung gestanden.

 

Herr Wirth merkt an, dass sich die Fragen der Fraktion Die Linke nur auf Fälle im bisherigen stationären Wohnen bezogen hätten. Aber auch Menschen, die in den Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, hätten Anträge stellen müssen. Auch die Werkstatt habe Informationsveranstaltungen für Eltern und Betreuer durchgeführt. Er erläutert, wie das Mittagessen in den Werkstätten nun finanziert wird. Er bedankt sich bei der Stadt Hagen für die gute Zusammenarbeit.

 

Frau Korflür ergänzt, dass es sich bei den genannten 550 Fällen nur um Fälle handeln würde, die bewilligt worden seien. Diejenigen, die eine Rente beziehen, hätten in der Regel keinen Antrag gestellt. Im Rahmen des BTHG habe es im Übrigen noch weitere Änderungen gegeben. Sie nennt das Beispiel der Frühförderung. Laufende Fälle der Frühförderung würden nun vom LWL finanziert, Neuanträge würden direkt beim LWL gestellt. Auch Anträge auf Hilfsmittel müssten jetzt direkt beim LWL gestellt werden.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass es in den Einrichtungen der Behindertenhilfe viele Informationsveranstaltungen zum BTHG gegeben habe. Er verweist nochmals darauf, dass sich Menschen, die eine gute Rente beziehen, erheblich verbessert hätten. Im Übrigen habe das Gesetz auch die Stellung der Menschen mit Behinderung verbessert.

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Anlagen zur Vorlage

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