28.01.2020 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Walds...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Dr. Diepes. Begleitend zu dem Bebauungsplan werden hier verpflichtende Vorgaben zur Solarnutzung, Brauchwassernutzung, Durchlüftung, (Dach-) Begrünung und Rigolenversickerung in einem städtebaulichen Vertrag festgesetzt.

 

Herr Bögemann weist darauf hin, dass Vorkehrungen zur Verhinderung eines unkontrollierten oberflächigen Wasserabflusses zu treffen seien.

 

Entgegen der ehemaligen Planung zum Bebauungsplan Nr. 6/13 (650) Wohnbebauung Waldstraße wird nun auch ein Teil des östlich angrenzenden Waldes mit einbezogen. Es werden drei Mehrfamilienhäuser gebaut.

 

Herr Meilwes kritisiert die mangelnde Festsetzung der Brauchwassernutzung und die Zulässigkeit von Carports und Stellplätze in den sonstigen Grundstücksflächen auch außerhalb der blau dargestellten Verkehrsflächen. Weiterhin kritisiert er die Festsetzung des Aufbaues eines gestuften Waldrandes mit den gleichen auch hochwachsenden Baumarten nach Abholzen des vorhandenen Waldrandes.

 

Herr Bögemann zitiert aus dem Artenschutzgutachten. Sofern nicht in den Baumbestand des angrenzenden Waldes eingegriffen werde, seien laut Gutachter keine Quartiersverluste zu prognostizieren. Frau Richter-Glebe stellt klar, dass es ein Missverständnis in der Kommunikation mit dem Planungsbüro gab und die Untersuchung des Waldbereiches nachgeholt werde.

 

Herr Meilwes beantragt 1. Lesung aufgrund des nicht vollständigen Artenschutzgutachtens.

Reduzieren

Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes. Der Geltungsbereich wird im Süd-Westen minimal vergrößert.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße Verfahren nach § 13b BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.12.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 03.12.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/19 (689) Wohnbebauung Waldstraße Verfahren nach §13 b Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Haspe und wird im Norden begrenzt durch die nördliche Grenze der Waldstraße, im Osten durch die nördliche und östliche Grenze des Flurstücks 115, im Süden durch eine Linie von Osten nach Westen ca. 50 bzw. 45 m parallel zur Waldstraße und im Westen durch eine abgeknickte Linie von Süden nach Nord-Westen und Norden zur Waldstraße. Das Plangebiet besteht aus Teilen der Flurstücke 113, 115 und 60, im Flur 35.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Bebauungsplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses und ist zur besseren Lesbarkeit im Maßstab 1:500 dargestellt.

 

chsten Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

  1. Lesung

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=293030&selfaction=print