29.01.2020 - 7.13 Bebauungsplan Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 29.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Franziska Fiedler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Meilwes teilt mit, dass der Landschaftsbeirat die beiden zur Diskussion stehenden Bebauungspläne abgelehnt habe. Dies begründe sich auf den sich häufenden vereinfachten Verfahren nach §13 a und b Baugesetzbuch. Bei diesen Bebauungsplanverfahren werden regelmäßig die Ausgleichsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung gestrichen. Er gibt zu Bedenken, ob dies nachhaltigkeitsverträglich sei. Diese selbst durch Ratsbeschluss beschlossene Nachhaltigkeit werde hier ad acta gelegt und missachtet. Diese Verfahren müssten zurück auf Normalverfahren gestellt werden. Die Meinung des Beirates sei, dass es vereinfachte Verfahren unter dem Nachhaltigkeitsgesichtspunkt zukünftig nicht mehr geben sollte.
Herr Panzer stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/16 (677) Wohnbebauung Haßley Süd und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich
der Begründung vom 16.12.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 16.12.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Holthausen im
Stadtbezirk Mitte und umfasst die Flurstücke 103, 113, 250 und 251 in Flur 2 sowie das Flurstück 582 in Flur 1. Das Plangebiet liegt östlich der Raiffeisenstraße 2 bis 8a und südlich der Bebauung Raiffeisenstraße 12, 26 und 28.
Die genaue Plangrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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