15.01.2020 - 3.5 Vorschlag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/D...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Sporbeck teilt mit, dass in einem Gespräch mit der Hagener Straßenbahn AG Irritationen zum ursprünglichen Beschlussvorschlag ausgeräumt werden konnten. Es gehe darum, dass das Unternehmen den Umweltausschuss über geplante Einsparungen im Liniennetz informieren müsse, die dieser dann auch ablehnen könne. Dies habe auch mit der Funktion des Aufgabenträgers zu tun.

Kurze baustellenbedingte Änderungen könnten seiner Auffassung nach davon ausgenommen werden.

Er schlage als Modifikation des Beschlussvorschlages vor, diesen auf Minderleistungen zu beschränken.

 

Herr Klepper geht davon aus, dass die Hagener Straßenbahn AG baustellenbedingte Umleitungen eigenverantwortlich regeln könne.

Dauerhafte Leistungskürzungen könne man jedoch einer Genehmigungspflicht zuführen.

 

Herr König berichtet, dass über grundsätzliche Verschlechterungen vom Umweltausschuss auch entschieden werden sollte, wenn es dafür an anderer Stelle Verbesserungen gebe. Es handle sich dabei um Entscheidungen des Aufgabenträgers.

Um temporäre Maßnahmen aufgrund von Baustellen gehe es auch ihm nicht.

 

Herr Koch erläutert, was dies im Verhältnis zum Aufsichtsrat bedeute.

Für beabsichtigte einschränkende Maßnahmen müsse zunächst der Aufsichtsrat seine Zustimmung geben. Danach würde dies in die Politik kommuniziert und könne im Falle einer abweichenden Entscheidung des Umweltausschusses dazu führen, dass die Angelegenheit nochmals vom Aufsichtsrat behandelt werden müsse. Im Falle von Mehraufwendungen müsse dann eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden.

 

Herr König weist auf ein Schreiben von Herrn Köther an den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG hin. In diesem heiße es sinngemäß „Wenn der Aufgabenträger eine Entscheidung trifft, hat das Unternehmen das umzusetzen, weil es eine direkte Einflussnahme des Unternehmens gibt. Eine Beteiligung des Aufsichtsrates ist nicht vorgesehen.“

 

Herr Huyeng bietet an, dass das Rechtsamt im Unterausschuss Mobilität oder dem Umweltausschuss die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger, dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft darlegt.

 

Herr Sporbeck vertritt die Auffassung, dass Einsparungen zunächst der Politik zur Kenntnis und Entscheidung  gegeben werden müssten. So sei die Aufgabenträgerschaft zu verstehen. Der Aufsichtsrat sei dem nachgeschaltet.

 

Die Gremienmitglieder verständigen sich darauf, den Beschlussvorschlag auf „linienbezogene Minderleistungen“ zu modifizieren und ihn dem Umweltausschuss zur Entscheidung zu empfehlen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Unterausschuss Mobilität empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität, folgenden Beschluss zu treffen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass seitens der Hagener Straßenbahn AG beabsichtigte linienbezogene Minderleistungen der vorherigen Zustimmung des Umweltausschusses bedürfen.

Dies gilt nicht für Maßnahmen, die sich auf einen Zeitrahmen von unter vier Wochen beziehen.

 

 

 

 

 


 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage