23.01.2020 - 7.4 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 110 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt berichtet, dass dieses Vorhaben der Erweiterung des EDEKA-Marktes von manchen Anwohnern kritisch gesehen werde. Er bittet in dem Verfahren umsichtig und transparent zu handeln. Er fragt, ob die Bäume auf der Grünfläche an der Ecke Fleyer Straße/ Feithstraße für die Erweiterung entfernt werden müssten.

 

Herr Engel erwidert, dass diese Fläche weitestgehend unberührt bleibe und die Bäume erhalten werden.

 

Auf die Frage von Frau Kingreen erläutert Herr Engel, dass zur Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1500 m² entlang der Fleyer Straße die angrenzende Tankstelle aufgegeben werden soll.

 

Auch auf die Frage von Herrn Thormählen zu einem möglichen Plan ergänzt Herr Keune, dass es hier zunächst um die Einleitung des Verfahrens gehe. In dieser Phase seien noch keine Pläne vorhanden. Anschließend gebe es die frühzeitige Bürgerbeteiligung, bei der eine oder mehrere Varianten des Vorhabens dargestellt werden. Anschließend, in der Phase der Offenlage stehe ein Plan fest. Danach werde der Satzungsbeschluss gefasst.

 

Frau Schuchardt bittet, die Ein- und Ausfahrten zu dem Bereich bei einer Erweiterung des Marktes zu verbessern.

 

Auf die Frage von Herrn Schmidt, ob die zu beteiligende Bezirksregierung das Vorhaben noch stoppen könne führt Herr Engel aus, dass bisher noch keine Gespräche stattgefunden haben, dies jedoch sehr unwahrscheinlich sei.

 

Herr Quardt lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 110 Einzelhandel Fleyer Straße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit ltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße und im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt.

 

Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Übersichtsplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung des Verfahrens soll als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden in der ersten Jahreshälfte 2020 stattfinden..

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

4

 

1

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=292595&selfaction=print