11.12.2019 - 4.5 Neuer Standort für Spielgeräte Marktplatz Gauss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Roth erläutert den Inhalt der Vorlage. Insbesondere die von der Bezirksvertretung gewünschte Aufstellung eines Karussells auf dem Neuen Marktplatz kann aus Gründen der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht realisiert werden. Um die multifunktionale Nutzung des Neuen Marktplatzes zu erhalten und brandschutztechnische Aspekte zu berücksichtigen, wurden seitens der Verwaltung zwei Vorschläge zur Aufstellung von Spielgeräten erarbeitet, die nun zur Abstimmung stehen.

 

Herr Schmidt ist zufrieden mit der Vorlage und spricht sich für den Vorschlag 2 der Verwaltung aus. Er bittet um Angabe einer Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Eisermann befürwortet ebenfalls die Variante 2 des Verwaltungsvorschlages.

 

Frau Nigbur-Martini entscheidet sich auch für die Variante 2 in der Vorlage. Sie stellt zum beigefügten Plan die Frage, was unter den verschiedenen Flächenbezeichnungen der Außengastronomie zu verstehen ist. Außerdem möchte sie wissen, warum bei den beiden Varianten Spielgeräte für Kinder mit Behinderung nicht berücksichtigt wurden.

 

Frau Roth trägt vor, dass die Flächen für die Außengastronomie per Sondernutzungserlaubnis zwar festgesetzt, jedoch in der Praxis üblicherweise über die genehmigte Fläche hinaus genutzt werden. Dieser Umstand wurde in dem vorgelegten Plan berücksichtigt.

Zu den behindertengerechten Spielgeräten erläutert sie, dass es sich bei einem der  Spielgeräte tatsächlich um ein inklusives Spielgerät handelt.

Um einem behinderten Kind, das zum Beispiel auf den Rollstuhl angewiesen ist, gerecht zu werden, müssen größere Maßstäbe in Bezug auf Flächen und Abstände zu Grunde gelegt werden. Das ist bei den örtlichen Gegebenheiten auf dem Neuen Marktplatz schwer umzusetzen.

 

Herr Sondermeyer bemängelt, dass für inklusive Spielgeräte keine eigenen Haushaltsmittel veranschlagt werden.

 

Frau Roth entgegnet, dass es zwar keinen eigenen Etat für inklusive Spielgeräte gibt, jedoch wird bei jeder neuen Planung durch die Verwaltung die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.

Zum Zeitplan der Umsetzung der Maßnahme führt sie aus, dass nach der Fassung des Beschlusses der WBH mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt wird. Die Lieferzeiten der Spielgeräte und die nicht abschätzbaren Wetterverhältnisse in den Wintermonaten lassen eine präzise Zeitangabe nicht zu.

 

Da sich während der Diskussion schon eine Mehrheit für den Vorschlag 2 abgezeichnet hat, lässt Herr Voss nur über diesen abstimmen.

 

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, als Ersatz für 2 entfallende Wippfedern am Brucker Platz den Alternativvorschlag 2r die Ausstattung des Marktplatzes Gaußstr. mit Spielgeräten umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=291554&selfaction=print