28.11.2019 - 5.4.1 Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgericht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet über die vorberatenden Beschlussfassungen.

 

Herr Hentschel möchte wissen, wie die Entscheidungsfindung innerhalb Stadtverwaltung abgelaufen ist, so dass man jetzt die Anfechtung des Urteils des Verwaltungsgerichts Arnsberg geplant hat. Er kritisiert, dass weder dem Rechtsamt noch den beteiligten Mitarbeitern aufgefallen sei, dass das Urteil im Zusammenhang mit der angeblich mangelhaften öffentlichen Bekanntmachung der 55. Teiländerung des Flächennutzungsplans bis heute nicht rechtskräftig ist. Von der Verwaltung wurde in der ursprünglichen Beschlussvorlage eine Entscheidung aufgrund falscher Tatsachen und Voraussetzungen getroffen. Eine falsche Entscheidung in der Sache wurde lediglich aufgrund der zufälligen Kenntnisnahme der fehlenden Rechtskraft abgewendet. Für ihn ist es unverständlich, dass im Vorfeld nicht geprüft wurde, ob das Urteil rechtskräftig ist. Er gibt zu bedenken, welche massiven Auswirkungen in diesem Fall eine andersgeartete Entscheidung des Rates, welche aufgrund einer anderen Faktenlage hätte getroffen werden können, gehabt hätte. Er möchte wissen, wie in Zukunft solche Gefahren ausgeschlossen werden können.

 

Herr Huyeng berichtet, wie es zu der ersten nun korrigierten Einschätzung der Verwaltung kam. Er erklärt, dass die Stadtverwaltung das Gespräch mit der Bürgerinitiative Gegenwind gesucht habe. Im Rahmen dessen habe man von deren Anwalt erfahren, dass die vom Verwaltungsgericht Arnsberg zitierte Entscheidung nicht rechtskräftig sei. Er führt aus, dass normalerweis ein Urteil, dessen Rechtskraft noch nicht eingetreten sei, durch das Gericht entsprechend gekennzeichnet wird. Daher wird grundsätzlich nicht bei jedem Urteil eine Prüfung auf Rechtswirksamkeit durchgeführt. Der Bezirksregierung war der Rechtsstatus ebenfalls nicht bekannt. Diese habe der Stadt Hagen schriftlich mitgeteilt, dass man sich an diese Rechtsprechung zu halten habe. Der Anwalt der Bürgerinitiative Gegenwind habe dies von dem Anwalt erfahren, der die Nichtzulassungsbeschwerde selbst eingelegt hatte. Als diese Informationen bekannt wurden, habe man unverzüglich gehandelt. Das Bundesverwaltungsgericht habe dies nach persönlicher Kontaktaufnahme ebenfalls bestätigt. In der Sache selbst sei noch keine Entscheidung gefallen. Diese wird frühestens Ende kommenden Jahres oder im Jahr 2021 erwartet. Die dadurch entstandene Möglichkeit, das Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg anzufechten, soll jetzt genutzt werden.

 

Herr Hentschel erklärt, dass dies die Frage, wie vergleichbare Fälle in Zukunft verhindert werden können, nicht beantwortet. Für ihn ist es unverständlich, dass man sich in einer solch wichtigen Sache auf eine einfache Kennzeichnung verlässt. Er betont, dass nach seinen Informationen ein Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt Wiblingwerde diese Information an die Verwaltung weitergegeben habe. Er bittet darum, dies zu eruieren.

 

Für Herrn Panzer ist es nicht relevant, dass vor über 16 Jahren von einem Gericht ein Formfehler bemängelt wurde. Man muss grundsätzlich entscheiden, wie in Hagen mit der Windenergie weiter umgegangen werden soll. Die seit 2011 andauernde Debatte, die mit der Einleitung des aktuellen Flächennutzungsplanänderungsverfahrens zum Teilflächennutzungsplan Windenergie begonnen habe, verläuft in seinen Augen sehr langsam und zäh. Nach der festen Überzeugung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird Hagen nie ein Zentrum für Energiegewinnung durch Windenergieanlagen sein. Bisher wurden in Hagen zehn oder elf Windenergieanlagen der vorletzten Generation gebaut. Seitdem gab es in Hagen keine weitere Entwicklung in diesem Bereich. Bundesweit bestehen mittlerweile 43% des Stroms aus erneuerbaren Energien. Hagen sei von der nationalen Entwicklung abgekoppelt. Bei dem laufenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren hat die Verwaltung zuletzt im Jahr 2018 einen Vorschlag zu den Abstandsflächen gemacht. Danach würden in Hagen maximal dreizehn moderne Anlagen errichtet werden können. Ohne Flächennutzungspläne käme man auf maximal fünfzehn Anlagen. Er glaubt, dass hier über eine Problematik diskutiert werde, die überschaubar sei. Er führt aus, weshalb seiner Meinung nach die 55. Änderung des Teilflächennutzungsplanes aufzuheben sei. Insgesamt gebe es in Nordrhein-Westfalen etwa 4.600 Windenergieanlagen, wovon lediglich etwa 100 in Waldgebieten stehen. In Hagen würde es aufgrund des hohen Waldanteils ein anderes Verhältnis geben. Er führt aus, dass selbst die Waldbesitzer darum bitten, in den eigenen Gebieten eine Windenergieanlage aufzustellen, um die für die Waldpflege notwendigen Einnahmen zu schaffen. Er beantragt abschließend, die Ursprungsvorlage zu beschließen.

 

Herr Schmidt wirbt dafür, den Beschlussvorschlägen des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität zu folgen. Die Verwaltung selbst habe von dem Ursprungsbeschluss Abstand genommen und ihre Meinung korrigiert. Er führt aus, inwiefern sich die Bürgerinitiative Gegenwind positiv im ganzen Verfahren verhalten habe. Durch die neuen Beschlussvorschläge sei die Politik in der Lage, die Interessen der Bürger zu verfolgen. Er kritisiert, dass kein Vertreter der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei den vier angebotenen Ortsterminen mit den Bürgern am geplanten Windenergieanlagenstandort Rafflenbeul teilgenommen habe.

 

Herr Thielmann stellt fest, dass es einen Unterschied zwischen der generellen Zustimmung zur Windenergie und der Umsetzung dergleichen vor Ort gebe. Er ist froh, dass in Hagen nicht mehr Windenergieanlagen errichtet wurden, da Hagen einen sehr eng gefassten Stadtraum besitzt und keine große Landgemeinde sei. Die aktuelle Zahl von Windenergieanlagen sei vollkommen ausreichend.

 

Herr Dr. Ramrath berichtet aus der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und des Stadtentwicklungsausschusses. Er stellt fest, dass in Hagen maximal fünfzehn Windenergieanlagen gebaut werden können. Dadurch wird klar, dass Hagen seinen Beitrag zur Energiewende nicht über die Windenergie leisten können wird. Auf lange Sicht werden andere Energieerzeugungstechniken benötigt. Weiter erläutert er zum Verfahren, dass der Beschluss vorsieht, ein Rechtsmittelverfahren zu beschreiten. Ein Ziel sei es, Zeit zu gewinnen um die derzeit laufenden Gesetzgebungsmaßnahmen abzuwarten. Mit den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen können keine vernünftigen Ergebnisse erzielt werden. Die Gerichte haben bestätigt, dass zehn Windkraftanlagen keinen substantiellen Raum in Hagen darstellen. Einen Hinweis darauf, wie viele Anlagen nötig sind, konnte das Gericht nicht beibringen. Er fordert vom Gesetzgeber einen klaren Rechtsrahmen, in dem die offenen Punkte geklärt werden. Im kommenden Jahr ist mit Ergebnissen zu rechnen. Er plädiert dafür, dass laufende Flächennutzungsplanverfahren nicht einzustellen. Man sollte sich die Zeit nehmen, die Gesetzgebungsverfahren abzuwarten und das Verfahren vorerst ruhend zu stellen. Er glaubt, dass im kommenden Jahr mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

 

Herr König schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath an. Er verliest eine Eilmeldung des Senders ntv, in der verlautbart wird, dass im Kohlausstiegsgesetz weder eine Aussage zur Windenergie noch zu Solarenergie geplant sei. Im Entwurf sind daher keine Abstandsflächen aufgeführt. Dies ändere aber nicht die Auffassung der SPD-Fraktion. Er ist der Meinung, dass keine zähe, sondern eine sachliche Debatte geführt wurde. Er mahnt, dass bei aller Euphorie der Energiewende gegenüber auch die Bevölkerung auf diesem Weg mitgenommen werden muss. In der Hagener Topographie ist es ein enormes Problem, Windräder aufzustellen. Es werden Anwohner beeinträchtigt und es müssen Eingriffe in die Natur vorgenommen werden. Er sieht den bisherigen Verfahrensverlauf als richtig an. Wichtig ist nicht nur die Verschiebung von herkömmlicher Energiegewinnung zu regenerativer, sondern es müssen auch grundsätzlich Energieeinsparungen erfolgen. Die SPD-Fraktion unterstützt den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und des Stadtentwicklungsausschusses.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert die Abstimmungsreihenfolge.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.11.2019:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass das Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil des VG Arnsberg vom 24.09.2019 (Az. 4 K 9950/17) aufgrund neuerer Erkenntnisse entgegen der Empfehlung der Verwaltung in der Beschlussvorlage vom 14.11.2019 (Drucks.-Nr. 1130/2019) durchgeführt werden soll. Der von der Klägerin beantragte Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) westlich des Nahmertals ist daher nicht zu erteilen.

 

2. Der Rat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass ein Aufhebungsverfahren für die 55. Änderung des Flächennutzungsplans vorerst nicht geboten ist.

 

3. Der Rat beschließt, das FNP-Verfahren Teilflächennutzungsplan (Teil-FNP) Windenergie vorerst ruhend zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

17

 

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

 

 

1

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

2

 

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

50

Dagegen:

5

Enthaltungen:

1

 

 

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