27.11.2019 - 7.8 Bebauungsplan Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahms...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen fragt an, ob Photovoltaikanlagen vorgesehen sind. Herr Bleja kann hierzu z. Z. keine Auskunft geben. Man könne aber überlegen, ob man diese Festsetzung noch entsprechend ergänzen kann. Es sei zwar überlegt worden, ob man dies in die Verträge mit aufnehmen sollte, war sich aber nicht sicher, ob diese Verträge öffentlich-rechtlich ausreichend sind, um das auch sicherzustellen. Abschließend sei dies zwar noch nicht geprüft worden, er wolle es aber mitnehmen.

 

Herr Panzer wünscht, dass diese Aussage im Protokoll festgehalten wird. Herr Huyeng schlägt vor, den Beschluss zur Offenlegung zu fassen und zusätzlich Folgendes zu beschließen: „Im Übrigen wird sichergestellt, dass im weiteren Verfahren die Umsetzung einer Photovoltaikanlage oder Begrünung sichergestellt wird.“ Wie, müsse man dann noch entsprechend prüfen.

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 12.11.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 12.11.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eckesey im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet befindet sich in der Flur 9 und umfasst das Flurstück 433 und einen Teil des Flurstücks 434. Im Norden grenzt das Plangebiet an bereits bestehende Wohngebäude in der Theresenstraße, im Osten an Wohnbebauung an der Straße Dahmsheide, im Süden an eine öffentliche Grünfläche sowie den Verkehrskindergarten und im Westen an die Turnhalle Dahmsheide. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 9.500 m² auf.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll im 1. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zusatz:

Im Übrigen wird sichergestellt, dass im weiteren Verfahren die Umsetzung einer Photovoltaikanlage oder Begrünung sichergestellt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

-

-

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage