26.11.2019 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 26.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann begrüßt die Umstellung des Verfahrens für diesen B-Plan.
Im Gegensatz dazu kritisiert er das B-Plan-Verfahren „Auf der Gehre“, bei dem keine Beteiligung des Naturschutzbeirates erfolgt. Er zitiert aus Seite 2 der Vorlage 1003/19 und führt aus:
„Die Plangebiete „Im Langen Lohe“ und „Auf der Gehre“ sind im Zusammenhang wegen der hohen ökologischen Bedeutung gemeinsam zu betrachten. Insbesondere das Plangebiet „Auf der Gehre“ dient der Vogel- und Insektenwelt als besonderes Nahrungshabitat. Ebenso sind hier angesiedelte Reptilien zu beachten. Darüber hinaus ist dieses Gebiet als Frischluftschneise für Eppenhausen zu betrachten. Innerhalb eines Kreises von rund 400 m soll eine Fläche von 44.000 m² bebaut werden. Diese Bebauung wird sich deutlich auf die klimatischen Verhältnisse auswirken und das örtliche Klima verändern. Daher ist es aus Sicht des Naturschutzbeirates unerlässlich, auch das B-Plangebiet Nr. 9/19 (695) auf das Normalverfahren umzustellen. Aus der Vorlage ist nicht ersichtlich, dass der vom Rat der Stadt Hagen ausgerufene Klimanotstand in irgendeiner Weise beachtet werden soll. Ebenso sollte auf jeden Fall in diesen B-Plangebieten der Beschluss des Rates der Stadt Hagen zur DS 1095/2018 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und der damit verbundenen Umsetzung von 10 Maßnahmen in den nächsten drei Jahren 2019 bis 2021 beachtet werden. Einer besonderen Betrachtung bedarf es auch zur Sportanlage des Tennisclubs Blau Gold. Die vier Außenplätze sind von der ersten möglichen Bebauung „Auf der Gehre“ Luftlinie rund 60 m entfernt. Hier gilt es, für die Sportanlage einen Bestandsschutz zu erwirken. Ein Schallschutzgutachten ist sicherlich sinnvoll - auch in Richtung B-Plan „Im Langen Lohe“.“
Bzgl. des B-Planes „Im Langen Lohe“ gehe es nach den Erläuterung von Herrn Keune um die Umstellung des Verfahrens, die inhaltlichen Fragestellungen, wie der angesprochene Lärmschutz, werden später im Verfahren abgearbeitet.
Zum B-Plan „Auf der Gehre“ führt Herr Keune aus, dass bereits heute hier Baurecht bestehe. Auf Grundlage eines alten Fluchtlinienplanes ist in relativ ungeregeltem Umfang eine Bebauung zulässig. Das neue Bebauungsplanverfahren ziele darauf ab, die Erschließung zu verkleinern und klimarelevante Festsetzungen anzupassen.
Herr Meilwes plädiert dafür, dem Naturschutzbeirat beide Verfahren und mit einer gemeinsamen ökologischen Betrachtung zu präsentieren.
Es geht Herr Bögemann darum, dass bei Betrachtung beider Gebiete seitens der Verwaltung, auch eine Beteiligung des Naturschutzbeirates für beide Vorhaben erfolgen sollte.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Umstellung des im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens auf das Normalverfahren.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/19 liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Flur 8 Teile der Flurstücke 426 und 534. Es wird begrenzt durch Bebauung an der Mallnitzer Straße, die Straße Im Langen Lohe und die Lohestraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Umstellung des Verfahrens findet als nächster Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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