26.11.2019 - 5.2 Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Dr. Diepes.

 

Der Bebauungsplan beinhaltet für ein expandierendes Hagener Unternehmen die Schaffung eines eingeschränkten Gewerbegebietes, Wohnbebauung und weitere Sicherung von Grün- und Ausgleichsflächen und eine öffentliche Durchwegung. Dachbegrünung, Fahrradabstellmöglichkeiten, Begrünung des Parkplatzes und privater Gärten, Eingrünung der Gewerbefläche und des Weges werden festgesetzt. Darüberhinaus werden in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger weitere ökologische Inhalte, wie Brauchwassernutzung und Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie Schaffung und Nutzung erneuerbarer Energien. Der Bebauungsplan überdeckt einen Teil des älterten Bebauungsplanes Nr. 588 mit der Festsetzung Sondergebiet Verwaltung.

 

Er antwortet auf die Frage von Herrn Bögemann, dass die Grünfläche (das Wäldchen hinter dem Amtsgericht) mit dem Baumbestand größtenteils entfernt werde. Hier bestehe bereits gültiges Planungsrecht mit einer bebaubaren Fläche.

 

Herr Meilwes fragt, ob neben dem städtebaulichen Vertrag die dauerhafte Absicherung der Maßnahmen auch durch grundbuchliche Sicherung geplant sei. Herr Dr. Diepes erläutert, dass die Fläche im städtischen Eigentum sei und daher die Sicherung durch den städtebaulichen Vertrag inkl. der Verpflichtung an einen Nachfolger geregelt sei. Ein Eintrag ins Grundbuch sei nicht geplant.

 

Herr Dr. Diepes antwortet auf die Frage von Herrn Bögemann, dass die Buschstraße als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werde.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße - Verfahren nach § 13a BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gemäß § 13 in Verbindung mit
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in diesem Bebauungsplanverfahren auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird.

 

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörigen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 31.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 31.10.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet wird im Süden durch die Knippschildstraße und im Norden durch die Wohnbebauung der Buschstraße begrenzt. Westlich des Plangebiets finden sich entlang der Hagener Straße Sondergebiete mit der Nutzung Verwaltung. Im Osten bilden die Wohnbebauung der Baurothstraße sowie ein großflächiges Regenrückhaltebecken die Grenze. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 18.568qm.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 10, teilweise das Flurstück 36, Gemarkung Boele, Flur 11 die Flurstücke 717, 720, 722, 723, 724, 725, 768 sowie teilweise die Flurstücke 680, 737 und 793.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt: 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltungen:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage