26.11.2019 - 9.1 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Gleiß stellt die verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teilstationäre Pflegeinrichtungen in Hagen vor (siehe Anlage zu TOP 9.1)

 

Herr Goldbach berichtet, dass bei der Konferenz Alter und Pflege  durchaus kontrovers darüber diskutiert worden sei, ob der Bedarf an stationären Pflegeplätzen gedeckt sei. Er müsse ehrlicherweise zugestehen, dass man eine Prognose mache, die auf Annahmen beruhe. Diese könnten natürlich auch nach oben oder unter korrigiert werden. Der Folie der Bedarfsprognose sei zu entnehmen, dass hier zwei Annahmen  zugrundegelegt worden seien, zwischen denen eine nicht ganz unerhebliche Differenz liege. Gewisse Dinge kenne  man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Daher werde man beim nächsten Mal bei den Hohenlimburger Einrichtungen noch einmal genau schauen, wie viele möglicherweise ursprünglich auswärts beheimatet gewesen seien bzw. ob man Indizien dafür bekomme, wie viele Hagener auch in umliegende Pflegeeinrichtungen gingen. Man könne heute auch noch nicht abschließend einschätzen, inwieweit sich das Angehörigenentlastungsgesetz dahingehend auswirken werde, dass es einen tendenziell erhöhten Zugang zu stationären Einrichtungen auslösen könnte.

Man sei seines Erachtens zu einer guten Vereinbarung dahingehend gekommen, dass man im Vorfeld die Fragen, wie die aktuelle Auslastung in den Hagener vollstastionären Pflegeinrichtungen sei, ob es Wartelisten gebe, wie das Verhältnis von kurzeingestreuten Kurztagespflegeplätzen sei, ob diese in der Tendenz zu vollstationären Plätzen würden,erörten wolle. Das solle dann in die nächste Planung  einfließen. Die Planung müsse jährlich erneuert und fortgeschrieben werden. Das sei im Alten- und Pflegegesetz so vorgesehen. Es sei ein Vorteil, dass man diese Zahl regelmäßig überprüfen und evaluieren  und vom Rat entsprechend  neu festsetzen lassen könne.

Er gehe davon aus, dass das auch im Interesse der Hagener Einrichtungsbetreiber sei, dass man nicht wolle, dass auswärtige Investoren an Stellen kämen, an denen man keinen Bedarf habe und die örtlichen Träger unter Umständen ums Überleben kämpfen müssten. Wenn die Kommune keine Bedarfsfeststellung ausstelle, gebe es keine öffentliche Zuwendung für den Bau einer solchen Einrichtung.

 

Frau Fischbach fragt, wie das Verhältnis von Zweibettzimmern bei privaten und bei städtischen Einrichtungen sei. Sie gehe davon aus, dass im städtischen Bereich wesentlich mehr Zweibettzimmer als im privaten Bereich anzutreffen seien.  Sie sei der Meinung, dass die Zweibettzimmer im städtischen Bereich im Laufe der Zeit umgewandelt werden sollten in Einbettzimmer.

 

Herr Ludwig bittet, die Ausführungen von Herrn Goldbach im Protokoll festzuhalten.

 

Frau Cramer berichtet aus der Aufsichtsratssitzung im BSH in der Buschstraße. Es werde derzeit intensiv daran gearbeitet, Zweibettzimmer in Einbettzimmer umzuwandeln.

 

Herr Meier erklärt, dass man in der Konferenz Alter und Pflege sehr kontrovers diskutiert habe,  zum Schluß jedoch zu einem guten Ergebnis gekommen sei. Dabei sei anzumerken, dass die Konferenz Alter und Pflege wie ein Fachgremium besetzt sei. Es seien dort viele Betreiber vertreten. Hier im Sozialausschuss müsse man natürlich mehr für die Hagener Bürgerinnen und Bürger da sein und  einen vernünftigen Bedarf ermitteln. Frau Gleiß ermittle die Zahlen sehr sorgfältig und habe auch die Ergänzungen mit  berücksichtigt. Ihm sei in der Konferenz Alter und Pflege aufgefallen, dass es eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in den vollstationären Pflegeheimen gebe. Es sei ein Problem, dass die Pflegeheimbetreiber die Kurzzeitpflegeplätze, die an sich für eine andere Nutzung vorgesehen seien, belegen würden und diese dann in Langzeitpflegeplätze übergingen, da die Bewohner in dem Heim blieben. 

Es sei daher im Ergebnis  schwer, Kurzzeitpflegeplätze zu bekommen. Dieser Konflikt sei das andere Problem und das müsse man im Blick haben. Die Sensibilität dafür sei geweckt worden. Man habe auch über das Thema der Wohngemeinschaften gesprochen. Die Stadt habe gefragt, ob es nicht Sinn  mache, mit kleineren Einheiten dezentral in die Stadtteile zu gehen. Das sei kein verkehrter Ansatz, helfe aber nicht unbedingt weiter, weil man mit der Personalgewinnung auch ein Problem habe. Je kleiner eine Einheit sei, desto schwieriger sei es, geeignetes Personal zu finden und eine vernünftige Versorgung aufrecht zu erhalten. An der Stelle sehe er einen Konflikt. Er habe angeregt, sich mit dem Thema Wohngemeinschaften näher zu befassen. Das sei für das neue Jahr vorgesehen.

Klar sei, dass man hier einen Beschluss fassen müsse, um eine Rechtssicherheit zu  haben.

 

Frau Buchholz ergänzt, dass es wichtig sei, in dem Bereich eine Vielfalt zu haben.

Sie wolle noch auf die Kurzzeitpflege eingehen. Was die Einzelzimmer in Heimen angehe, führt sie aus, dass man seit dem Sommer eine verbindliche 80%-Einzelzimmerquote habe. Durch die Umwandlung seien die Zimmer allgemein verknappt worden, so dass man derzeit die Auswirkungen davon in Form längerer Wartelisten spüre. Es sei derzeit sehr schwer, einen Platz für eine Kurzzeitpflege zu bekommen. Bei den Wohngemeinschaften fehlten noch verbindliche Standards gerade im Hinblick auf die Pflege.  Stationäre Pflege werde weiterhin benötigt.

 

Herr Sondermeyer dankt Frau Gleiß für die Ausarbeitung der Unterlagen. Er hieße doch „Daheim statt Heim“ und das sei seines Erachtens auch der beste Weg. Daher sollten die Wohngemeinschaften deutlich mehr gefördert und ausgebaut werden.

 

Frau Sauerwein erklärt, dass die Pflegebedarfsplanung ein wertvolles  Instrument sei. Man habe gesehen, wie sich die Zahlen seit 2012 entwickelt hätten. Man habe damit eine regelmäßige Fortschreibung über die Situation in Hagen, wie diese sich entwickelt. In der Pflegekonferenz habe man vereinbart, dass man in einem halben Jahr die Frage der Wohngemeinschaften schwerpunktmäßig diskutieren wolle. Auch im Bereich der Wohngemeinschaften gebe es ein breites Feld. Aber auch hier sei der Pflegekräftemangel ein großes Problem. Auch damit werde man sich näher beschäftigen müssen, weil im nächsten Jahr die Umstrukturierung in  der Pflegeausbildung erfolge.

 

Frau Cramer bedankt sich bei Frau Gleiß für den Bericht.

 

Sie stellt den Beschluss mit den Tops 1 und 2 und wie von Frau Gleiß vorgeschlagen, die von der Konferenz Alter und Pflege  beschlossene Ergänzung unter Punkt 3 zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Pflegebedarfsplan für Hagen 2019 bis 2022 wird mit den aktuellen Änderungen beschlossen und gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich festgestellt. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2020 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.

 

  1. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.

 

  1. Im Vorfeld der nächsten Fortschreibung des Pflegebedarfsplans wird in der Konferenz Alter und Pflege der Bedarf unter den Gesichtspunkten Nachfrage, vorhandene Plätze, Verfügbarkeit der Plätze, Wahlrecht der Pflegebedürftigen geprüft.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

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Anlagen

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