28.11.2019 - 2.3 Entwicklungsbericht Personalbestand und Persona...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König weist darauf hin, dass aus seiner Sicht eine zu hohe Anzahl an Mitarbeitern zeitlich befristet beschäftigt sei. Im Bereich des Ordnungsamtes seien es beispielsweise 12 und im Bereich der Kindertageseinrichtungen 61 befristete Stellen.

Der Seite 15 des Berichtes sei zu entnehmen, dass in der Personalabteilung zwei Mitarbeiter für die Durchführung eines Projektes zeitlich befristet beschäftigt seien.

Er möchte wissen, wie lang diese Befristung sein wird.

 

Herr Keßen sagt zu, die Frage schriftlich zu beantworten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz führt aus, dass es dabei bleibe, dass befristete Beschäftigungen kein bevorzugtes personalwirtschaftliches Instrument seien.

Man nutze dies beispielsweise zur Mutterschutzvertretung.

 

 

[Stellungnahme der Verwaltung zur Frage von Herrn König:

Umfang an befristeten Beschäftigungen insgesamt:

Zum Berichtsstichtag lag die Gesamtzahl der befristeten Beschäftigungen auf dem niedrigsten Stand seit Jahren. Allein im Berichtsquartal wurden 41 bisher befristet Beschäftige in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen, davon mehr als die Hälfte im Kita-Bereich: 17 Erzieher*innen, 4 Kinderpfleger*innen und eine Hauswirtschaftskraft (vgl. S.11).

Befristete Beschäftigungen im Kita-Bereich:

Von den zum 30.09.2019 bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnissen im Kita-Bereich wurden 94 % nach § 14 Abs. 1 TzBfG mit Sachgrund geschlossen. Überwiegend handelt es sich dabei um Vertretungen aufgrund von Beschäftigungsverbots- und Mutterschutzzeiten, Elternzeiten, befristeten Arbeitszeitreduzierungen oder befristeten Umsetzungen (insg. 65 %).

Nur 6 % der befristeten Beschäftigungen sind sachgrundlos (nach § 14 Abs. 2 TzBfG), damit ist im Berichtsquartal der Anteil auf den bisher niedrigsten Wert gesunken (vgl. S. 19).

Befristete Beschäftigungen im Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen (32):

Von den im Bericht aufgeführten zwölf befristet Beschäftigten sind zwischenzeitlich zwei ausgetreten. Acht Personen wurden in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen. Bei zwei Beschäftigten handelt es sich um Pensionäre, die im Umfang von je 10 Std. /Woche Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe (Begleitung der überwachten freiwilligen Ausreise etc.) wahrnehmen.

Befristete Beschäftigungen im Fachbereich Organisation und Personal (11):

Im Fachgebiet Internes Consulting besteht eine befristete Beschäftigung für den Zeitraum von zwei Jahren (01.01.2019 - 31.12.2020). Für das Projekt Volme-Galerie wurde zunächst eine Vollzeitkraft für den Zeitraum 01.09. - 31.12.2019 befristet eingestellt. Da bis zum Jahresende das Projekt nicht abgeschlossen sein wird, ist eine weitere Beschäftigung vom 01.01.2020 - 30.06.2020 im Umfang von 20 Std./Woche vorgesehen.]

 

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Beschluss:

 

Der Bericht zur Entwicklung von Personalbestand und Personalaufwand bei der Stadt Hagen im 3. Quartal 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage