11.12.2019 - 9.6 Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend macht Herr Kohaupt deutlich, dass in der vorgesehenen Bürgerversammlung schriftliche Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden und in die weiteren Beratungen einfließen werden.
Herr Heiermann bittet den Beschlussvorschlag zu a) und zu b) getrennt abzustimmen und fügt hinzu, die Fraktion „ Die Linke“ halte daran fest, dass die Bürgerbeteiligung weiterhin Bestand haben solle. Es könne nicht sein, dass in einer bürgerfreundlichen Stadt, in der Demokratie herrschen solle, die Bürgerinnen und Bürger außen vorgelassen würden.
Herr Kohaupt kritisiert die Äußerungen von Herrn Heiermann. Die Bürgerbeteiligung werde in keinster Weise ausgehebelt. Er entgegnet, dass die Politik und die Verwaltung auf die Bürgerinnen und Bürger zugehe, um die notwendige Transparenz in der Demokratie zu schaffen.
Herr Mosch macht nochmals deutlich, dass die vorgeschlagene Lösung, die Bürgerinnen und Bürger in einer Bürgerversammlung zu informieren, sehr gut sei. Er ermutigt die Anwohnerinnen und Anwohner den Termin zu nutzen und sich im Vorfeld gemeinsam auf die Fragen und Anregungen vorzubereiten. Man wolle gemeinsam zu einer möglichst guten Lösung kommen.
Herr Klinkert begrüßt, dass es doch noch gelungen sei, eine bürgerfreundliche Verfahrensweise zu finden, da dies so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nicht beabsichtigt gewesen sei.
Die Bürgerbeteiligung hätte sich wie üblich auf die in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken beschränkt, die von der Verwaltung in den meisten Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden. Somit sei es gut, das eine Bürgeranhörung zugesagt wurde.
Herr Klinkert möchte wissen, ob die betroffene Fläche von der Verwaltung künstlich klein gerechnet werde, da bei einer Größenordnung von mehr als 20.000 m² ein Verfahren nach § 13a BauGB nicht angewandt werden dürfe. Daher stelle sich die Frage, ob noch zusätzliche Flächenbedarfe bestehen würden.
Darüber hinaus vertritt Herr Klinkert die Auffassung, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben nicht um eine Innenentwicklung gem. § 13a BauGB handele, da die Fläche außerhalb der Wohnbebauung liege, bzw. die Gewerbefläche in eine Umgebung von Wohnbebauung falle. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, welche Gründe hier für eine Innenentwicklung sprechen würden.
Weiterhin stelle sich die Frage, was mit der ausgewiesenen Ausgleichsfläche geschehen solle und ob diese nicht mehr erforderlich sei. Dies beschäftige die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. In der vorletzten Ratssitzung sei der Klimanotstand für die Stadt Hagen beschlossen worden. Danach hätten sich Politik und Verwaltung verpflichtet, alle zukünftigen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen auf das Klima zu prüfen.
Er regt vor dem Hintergrund dieser offenen Punkte an, die Vorlage in erster Lesung zu behandeln und das Ergebnis der „freiwilligen“ Bürgeranhörung abzuwarten. Alternativ könne der Beschluss für ein Bebauungsplanverfahren getroffen werden, was sich aus der weiteren Diskussion ergeben könne.
Herr Gerbersmann zeigt sich über die Äußerungen von Herrn Klinkert nach der konstruktiven Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr verwundert. Der Bezirksbürgermeister habe den Anwesenden im Vorfeld der Sitzung die Gelegenheit geben, sich über das geplante Bauvorhaben zu informieren und darüber zu diskutieren. Ihm sei nicht bekannt, dass vor einer Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in der Vergangenheit vorgezogene Bürgerbeteiligungen gemacht wurden. Hier handele es sich um eine Innenentwicklung. Die Einleitung des Verfahrens zur Offenlage erfolge jetzt in einem Schritt und das was normalerweise an vorgezogener Bürgerbeteiligung, also die Bürgerversammlung stattfinde, werde den Bürgerinnen und Bürgern von der Verwaltung als zusätzliche Bürgerbeteiligung auf freiwilliger Basis angeboten.
Nach § 34 BauGB handle es sich hier um eine Innenentwicklung. Auf dem ausgelegtem Plan sei zu erkennen, dass es sich hier um eine Fläche handle, auf der sich im Westen das Mahngericht und im Anschluss die bereits vorhandene Firma Riepe befinde. Im Norden entlang der Buschstraße und im Nordosten entlang der Baurothstraße verlauf die Wohnbebauung und im Osten befinde sich das große Regenrückhaltebecken. Lediglich nach Süden, hin bis zur Knippschildstraße, sei eine offene Fläche, die in der Vergangenheit für den Bebauungsplan Mahngericht als Ausgleichsfläche vorgesehen war.
Die Meinung von Herrn Klinkert zu den Klimaangelegenheiten, könne er mit ihm nicht teilen. Es könne nicht sein, dass man sage, man hätte den Klimanotstand ausgerufen und prüfe jegliche Entwicklung in einer Stadt auf die Frage, ob dies dem Klimawandel unterliege oder nicht. So könne man an keiner Stelle mehr etwas in Wohnbebauung noch in Gewerbeflächen investieren. Die geplante Erweiterung der Firma Riepe an dieser Stelle sei seiner Meinung nach mit dem Klima zu vereinbaren. Der Standort werde nicht auf die sog. „Grüne Wiese“ verlagert, wo die Verkehrswege sich extrem verlängern würden. Bei dieser Innenentwicklung seien die Verkehrswege sehr viel kürzer und die Anbindung an den ÖPNV sehr gut. Von daher sei der Innenentwicklung der Vorrang vor der Außenentwicklung einzuräumen. Die Stadt Hagen sei bemüht, solche Betriebe die Arbeitsplätze und Steuern bringen, in Hagen zu halten.
Anmerkung der Schriftführerin: Die Bürgerversammlung ist in der Zwischenzeit von der Verwaltung für Mittwoch den, 15.01.2020 um 18 Uhr im Ev. Gemeindezentrum, Schwerter Straße 122 vorgesehen.
Herr Dr. Diepes ergänzt, dass die Ausgleichsfläche durch den Vorhabenträger doppelt ausgeglichen werde. Durch die ökologischen Maßnahmen versuche man auch schon einen Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu erwirken. Das werde selbstverständlich nicht alles dort umgesetzt werden können, deshalb werde es an anderer Stelle nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch einen entsprechenden Ausgleich geben.
Weiterhin werde das Verfahren hinsichtlich der Größe ausführlich geprüft. Die von Herr Klinkert angesprochene Grundstücksgröße von 20.000,00 m² beziehe sich auf die Grundfläche. Dieses Verfahren sei ein Musterverfahren für eine Innenentwicklung und des Einsatzes des § 13a BauGB unter Einhaltung der Flächengröße. Nach jetzigem Stand beabsichtige die Verwaltung dort und in der näheren Umgebung weiter planerisch tätig zu werden.
Herr Fritzsche kann nicht nachvollziehen, warum hier kein reguläres Verfahren angewandt werden könne. Aus diesem Grunde bittet er den Beschluss wie folgt zu ändern: „Die BV-Nord beschließt die Umstellung der Verfahrensart von § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) auf ein normales Bebauungsplanverfahren“.
Herr Hennemann macht nochmals deutlich, dass auch wie in vorangegangenen Verfahren die Bürgerinnen und Bürger nicht ausgehebelt würden.
Die heutige Vorgehensweise des Bezirksbürgermeisters , den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu einen Austausch mit der Verwaltung zu geben, sei nicht die Regel und auch nicht selbstverständlich, sondern im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gemacht worden. Es sei der Bezirksvertretung wichtig gewesen, die Bürgerinnen und Bürger mit in die Beratungen einzubeziehen.
Er betont, in der Vorlage sei ein Doppelausgleich der Grünanlagen zum
Ausgleich festgeschrieben. Er wünsche sich, dass der Ausgleich wenn möglich im Hagener Norden erfolge.
Herr Hennemann bedankt sich bei der Verwaltung dafür, dass ausnahmsweise noch eine Bürgeranhörung erfolgen soll.
Herr Dr. Diepes teilt mit, dass sich ein Teil der Ausmaßnahmen sich schon auf dem Areal befinde. Die weiteren Ausgleichsmaßnahmen werden sich auf jeden Fall auf Hagener Gebiet befinden.
Herr Heiermann zeigt Verständnis dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen wollen, was in ihrer unmittelbaren Umgebung geplant werde. Gesetzliche Soll- und Kannbestimmungen könnten auch schnell vom Tisch gefegt werden. Er schließe sich voll und ganz den Ausführungen von Herrn Klinkert an.
Er könne es nicht nachvollziehen, dass eine Bürgerversammlung nicht in das förmliche Verfahren aufgenommen werden solle, wenn alle Anwesenden sich für eine Bürgerinformationsveranstaltung aussprechen würden.
Herr Heiermann wiederholt seinen Antrag auf getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlages zu a) und b). Darüber hinaus kündigt er eine Ablehnung der Vorlage durch die Linkspartei an, wenn die Bürgerbeteiligung nicht festgelegt werde.
Herr Klinkert betont, dass die Fraktion Hagen Aktiv den Verkauf von Flächen wiederholt sehr kritisch gesehen habe. Er habe sich nicht dafür ausgesprochen, die Firma auf der „grünen Wiese“ anzusiedeln, aber bei jeder Kritik an einem zusätzlichen Flächenverbrauch durch Firmen mit Wegzug und Gewerbesteuerausfällen zu argumentieren, sei ebenfalls nicht förderlich. Es könne sein, dass es in der Vergangenheit zu Firmenverlagerungen in andere Städte gegeben habe, was bedauerlich sei. Im vorliegenden Fall stehe dies aber gar nicht fest.
Er führt aus, dass seine Fraktion sich dem Antrag von Herrn Fritzsche anschließen werde. Wie sich der Rat in seiner morgigen Sitzung positioniere sei noch offen. Er habe seine Meinung zum Verfahren kundtun wollen.
Herr Gerbersmann entgegnet, dass er Herrn Klinkert seine Meinung nicht nehmen möchte, und aus seiner Sicht seine gestellten Fragen beantwortet. Er habe Herrn Klinkert oder seiner Fraktion nicht unterstellt, dass sie gegen eine Außenentwicklung seien. Er wollte nur deutlich machen, warum er der Auffassung sei, dass gerade die Entwicklung eines solchen Grundstücks als Innenentwicklung positiv zu sehen sei, auch im Hinblick auf die Debatte um den Klimanotstand.
Herr Kohaupt merkt an, dass man immer bestrebt sei gemeinsame Wege mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zu gehen.
Abschließend lässt er die verschiedenen Varianten abstimmen.
Geänderte Beschlüsse:
1.
Die BV-Nord beschließt die Umstellung der Verfahrensart von § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) auf ein normales Bebauungsplanverfahren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | - | 4 | - |
CDU | - | 5 | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 | - | - |
Hagen Aktiv | 2 | - | - |
Die Linke | 1 | - | - |
| |||
x | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 4 | ||
Dagegen: | 9 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
2.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße - Verfahren nach § 13a BauGB - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 | - | - |
CDU | 5 | - | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | - | 1 | - |
Hagen Aktiv | - | 2 | - |
Die Linke | 1 | - | - |
| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
3.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass gemäß § 13 in Verbindung mit
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in diesem Bebauungsplanverfahren auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 | - | - |
CDU | 5 | - | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | - | 1 | - |
Hagen Aktiv | - | 2 | - |
Die Linke | - | 1 | - |
| |||
x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 9 | ||
Dagegen: | 4 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
4.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörigen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/19 (694) eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße – Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 31.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 31.10.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Das Plangebiet wird im Süden durch die Knippschildstraße und im Norden durch die Wohnbebauung der Buschstraße begrenzt. Westlich des Plangebiets finden sich entlang der Hagener Straße Sondergebiete mit der Nutzung Verwaltung. Im Osten bilden die Wohnbebauung der Baurothstraße sowie ein großflächiges Regenrückhaltebecken die Grenze. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 18.568qm.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 10, teilweise das Flurstück 36, Gemarkung Boele, Flur 11 die Flurstücke 717, 720, 722, 723, 724, 725, 768 sowie teilweise die Flurstücke 680, 737 und 793.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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631,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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