03.12.2019 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg merkt an, dass der UWA diesen TOP in 1. Lesung behandelt habe. Diesem würde er nicht folgen wollen, damit man das Verfahren weiter fortführen könne.

Herr Schmidt sagt, dass der UWA dies in 1. Lesung  behandelt habe, weil es sich um ein größeres Gebiet handelt welches ökologisch nicht unproblematisch ist. In seiner Fraktion bestehe noch Beratungsbedarf, sodass er beantragt dies als 1. Lesung zu beschließen.

Herr Panzer führt aus, dass der UWA dies als 1. Lesung behandelt habe, damit der Naturschutzbeirat sich dazu auch äußern könne. Als Grüne halten sie dieses Vorgehen für nicht richtig. Es kann nicht sein, dass eine städtische Tochter Grundstücke kauft und dies der Auslöser für einen B-Plan sei. Durch solch ein Vorgehen richtet man den Focus nicht auf die gewachsenen Stadtteile, in denen die Mehrfamilienhäuser stehen. Dieses Vorgehen sehen sie als kritisch an. Der Bereich soll auch nach § 13a BauGB beplant werden. Die vorhandenen Fluchtlinienpläne sind schon älter und wurden bisher noch nicht umgesetzt.

Frau Masuch sagt, sie sehe die hohe Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern, hätte aber zunächst gerne mehr Info wie schon in der letzten Sitzung angefragt - welche Flächen dafür in Hagen verfügbar sind und wie viele Nachfragen es gäbe. Auf der Gehre sei ein sehr guter Bereich, aber auch Grünflächen in Wohngebieten seien wichtig sowie ein Flächenvorrat für künftige Nachfrage mit u. U. verändertem Wohnbedarf. Deshalb sollten jetzt nicht alle für Wohnbebauung verfügbaren städtischen Grünflächen privatisiert werden durch Verkauf zur Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern und dazwischen Straßen voller parkender Autos.

Herr König sagt, dass die Tochter HEG die Grundstücke aufkauft und entwickelt schon im UWA diskutiert. Dies ist auch von der Politik so gewollt, damit man Einfluss auf den Investor nehmen könne. Bei der HEG gibt es eine Warteliste nach verfügbaren Grundstücken. Durch dieses Vorgehen ist die HEG in der Lage planungsrechtliche Wünsche der Politik, z.B. in Sanierungsgebieten, umzusetzen. Im UWA hat es die 1. Lesung gegeben weil der Naturschutzbeirat nicht gehört wurde. Dies ist bei einem Verfahren nach § 13a BauGB nicht zwingend nötig. Von daher sollte man hier als STEA beschließen. Der gültige Fluchtlinienplan würde hier eine größere Versiegelung der Fläche ermöglichen.

Herr Hoffmann sagt, dass die Fläche in einzelnen B-Plänen entwickelt werde obwohl man sie im Zusammenhang betrachten müsse. Es werde von Klimaschutz und Klimaschutzmaßnahmen gesprochen. Man müsse sich aber auch darüber im Klaren sein, das auch mit der Fläche sparsam umgegangen werden solle. Von rechtlichen Gegebenheiten abgesehen muss man auch über solche Dinge sprechen. Deshalb würde er der 1. Lesung zustimmen.

Herr Reinke schließt sich den Ausführungen von Herrn König an. Es werde bei jeder noch so kleinen Baumaßnahme diskutiert. Es gibt Gutachten die belegen, dass der Bedarf für Einfamilienhäuser da ist. Die Grünen fordern immer einen Lückenschluss, hier ist eine kleinere Fläche die sich gut einpasst. Zudem ist die Fläche zentrumsnah gelegen und ÖPNV mäßig gut erschlossen. Dies sind doch alles Argumente dafür, hier 20 – 25 Einfamilienhäuser zu errichten.

Herr Keune sagt, dass er die Argumente derjenigen die sich gegen eine Bebauung aussprechen verstehe. Man muss schauen, dass auch Geschosswohnungsbau umgesetzt wird. Dies hier ist ein hochwertiges Grundstück welches jetzt vermarktet werden soll. Es ist ein Areal bei dem es schon heute Baurecht durch den Fluchtlinienplan gibt. Durch das Aufstellen eines Bebauungsplanes möchte man die ökologischen und klimaschützenden Kriterien Rechnung tragen. Hier soll eine Innenverdichtung stattfinden. Im Bebauungsplan sollen ökologische und klimatechnische Festsetzungen getroffen werden. Diese würden im Fluchtlinienplan nicht zum Tragen kommen. Durch den B-Plan soll die überdimensionierte Erschließungsanlage reduziert werden und eine hochwertige Bebauung realisiert werden.

Frau Hammerschmidt erläutert, dass in einem Vollverfahren der Naturschutzbeirat beteiligt wird. Bei § 13a BauGB wird nur der UWA beteiligt. Der Naturschutzbeirat  ist eigentlich beratender Beirat für die Untere Landschaftsbehörde.

Herr Schmidt sagt, man kann grundsätzlich die Meinung vertreten, dass es notwendig ist Flächen zum Wohnen zu entwickeln, speziell für junge Familien. Es muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden ob dies an dem Standort sinnvoll ist. Ihn würde schon interessieren welche ökologischen Argumente es für dieses Gebiet gibt. Man solle sich hier noch etwas Zeit nehmen und erst einmal die 1. Lesung beschließen.

Herr Panzer sagt, dass man lange Zeit die These vertreten habe, Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung. Im UWA hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass man sich gemeinsam mit der Politik ein Bild machen solle. Spätestens bei der Neuaufstellung des FNP wird dies zu schaffen sein. Herr Panzer würde es begrüßen wenn man mit etwas mehr Abstand auf die Fläche schaut. An der Straße „Auf der Gehre“ ist eine Baufluchtlinie parallel zur Straße festgesetzt. Herr Panzer fragt nach, ob man die Sitzung zur Planansicht in den Fluchtlinienplan unterbrechen könne.

Die Sitzung wird für eine kurze Pause unterbrochen.

Herr Romberg sagt, dass er zuerst über den Antrag 1. Lesung abstimmen lassen würde und dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt diesen Tagesordnungspunkt als
1. Lesung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

5

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

-

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

11

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Flur 5 das Flurstück 48 und Teile der Flurstücke 45 und 49 sowie in der Flur 7 die Flurstücke 204, 52, 506 und Teile der Flurstücke 205 und 508. Im Norden grenzt das Plangebiet an Gewerbe- und Wohnnutzung an der Eppenhauser Straße, im Osten an Wohnbebauung an der Gehrstraße, im Süden an Waldfläche und einen Gartenbaubetrieb mit dahinterliegenden Tennisplätzen und im Westen an Wohnbebauung der Straßen Im Langen Lohe, Krähenweg und Sperberweg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll voraussichtlich im II. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

 

 

1

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=289454&selfaction=print