03.12.2019 - 6.12 Bebauungsplan Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahms...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Panzer führt aus, dass es zu dem Beschlussvorschlag im UWA einen Zusatz gegeben habe. Dieser wir von Herrn Panzer vorgetragen, mit dem Hinweis, dass das Wort „sichergestellt“ durch „angestrebt“ ersetz werden solle.
Herr Romberg sagt, dass man diese Ergänzung auch hier beschließen sollte und fragt nach ob es dazu bedenken gäbe.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide – Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 12.11.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 12.11.2019 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide – Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eckesey im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet befindet sich in der Flur 9 und umfasst das Flurstück 433 und einen Teil des Flurstücks 434. Im Norden grenzt das Plangebiet an bereits bestehende Wohngebäude in der Theresenstraße, im Osten an Wohnbebauung an der Straße Dahmsheide, im Süden an eine öffentliche Grünfläche sowie den Verkehrskindergarten und im Westen an die Turnhalle Dahmsheide. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 9.500 m² auf.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll im 1. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zusatz:
Im Übrigen wird sichergestellt, dass im weiteren Verfahren die Umsetzung einer Photovoltaikanlage oder Begrünung angestrebt wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
9,1 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
365,4 kB
|
