14.11.2019 - 4.6 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Verzicht auf in...

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Wortprotokoll

Herr König stellt klar, dass ihm die Regelungen der Gemeindeordnung bekannt sind und der Oberbürgermeister für die im Antrag beschriebenen Angelegenheiten die alleinige Zuständigkeit habe. Er bittet darum, den Antrag als Empfehlung und Appell zu sehen. Er bezieht Stellung zu dem Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstandes.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass man in der Sache keine unterschiedlichen Ziele verfolge. Er berichtet, dass auch innerhalb der Verwaltung Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden. Die Nutzung von Flügen soll auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden.

 

Herr Keßen führt aus, dass seit 2015 lediglich acht Dienstreisen mit dem Flugzeug durchgeführt wurden. Dagegen stehen im Jahr 2019 mehr als 400 Dienstreisen mit über 400.000 km Strecke mit der Bahn. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung aus dem Landesreisekostengesetz, Dienstreisen wirtschaftlich durchzuführen. Klimaökologische Aspekte sind in diesem Zusammenhang nicht zu beachten. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich einzig aus dem Preis und einem möglichen Zeitvorteil. Die Verwaltung verhält sich dementsprechend und geht sehr maßvoll mit der Thematik um, was die Zahlen belegen.

 

Herr Thielmann regt an, dass sich auch die Fraktionen, insbesondere die Antragssteller, an diese Anregung halten sollen.

 

Herrn Rudel sind keine Flugreisen von SPD-Fraktionsmitgliedern bekannt.

 

Herr Thielmann berichtet, dass seiner Kenntnis nach, ein SPD-Fraktionsvorsitzender zu einer Sitzung des Städtetages geflogen sei. Abgerechnet wurden allerdings lediglich die Reisekosten der Deutschen Bahn.

 

Herr Rudel erklärt, dass weder Herr Krippner noch er selbst zum Städtetag geflogen seien.

 

Herr König bittet darum, die Thematik ernst zu nehmen. Mit diesem Antrag soll erkannt werden, dass die neue politische Situation auch neue Antworten erfordere. Grundsätzlich gehe es um die politische Haltung. Niemand würde die Verwaltung zur Rechenschaft ziehen, wenn, trotz eines höheren Preises, lediglich eine Bahnfahrt anstatt eines Fluges genehmigt würde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz wiederholt, unter welchen Prämissen Dienstreise mit einem Flugzeug genehmigt werden. Er stellt nochmals klar, dass die Stadtverwaltung mit etwa 2.500 Mitarbeitern in fünf Jahren lediglich in der Summe acht Flüge vollzogen habe. Das zeigt, dass diese Variante nur in zwingend notwendigen Situationen genutzt werde. Er bittet darum, diese Nutzung auch zukünftig zu akzeptieren und legt dar, dass man sich in der Grundhaltung einig ist.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass er einen der Flüge selbst genutzt habe. Dies war sein einziger Flug in den 14 Jahren, in denen er als Kämmerer für die Stadt Hagen tätig sei. Begründet war dieser, da er an einem Freitag um 10:00 Uhr in Berlin beim Städtebündnis sein musste und er am Vorabend an einer Ratssitzung teilgenommen habe. Er bekräftigt, dass die Prüfung der Genehmigung einer Flugreise zur Dienstreise sehr ernst genommen werde. Grundsätzlich ist für eine Dienstreise ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen. In allen anderen Fällen, in denen beispielsweise ein privater PKW für eine Dienstreise genutzt werden soll, ist hierfür eine ausführliche Begründung zu liefern. Selbst dann werden die in der Regel lediglich die Kosten für die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels erstattet.

 

Herr Dr. Ramrath schließt sich den Ausführungen von Herrn Gerbersmann an. Man erkenne, dass die Verwaltung sehr restriktiv mit der Genehmigung von Flugreisen umgeht. Er führt den eingereichten Beschlussänderungsvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP aus und hofft, mit dem Antragsteller einen Konsens zu finden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt nach Zustimmung der SPD-Fraktion fest, dass eine Beschlussfassung beider Anträge nicht notwendig sei.

 

Herr Hentschel kritisiert, dass die gemeinsamen Anträge der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP regelmäßig erst kurz vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Er bittet darum, diese Anträge früher zu stellen.

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Beschluss:

 

Inländische Dienstreisen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Tochtergesellschaften werden ab sofort nicht mehr mit dem Flugzeug absolviert. In Abwägung von Klimaschutz und möglicher verlängerter Reisezeit ist bei inländischen Reisen

die Deutsche Bahn als Verkehrsmittel zu bevorzugen. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Reisekosten, Reisezeit, nötige Übernachtungen) ist daher zu vernachlässigen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen