14.11.2019 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Stelt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt führt die Inhalte der Vorberatungen aus. Demnach wurde angeregt, dass das Plangebiet auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern untersucht werden sollte. Etwa 200 m vom Plangebiet entfernt wurde bereits eine archäologische Fundstelle ausgemacht und man vermutet ähnliches auf der hiesigen Fläche. Er befürchtet, dass, sollte eine Privatperson einen Fund entdecken, dieser verloren gehen oder beschädigt werden könnte. Daher sollte die Grabung von offizieller Seite erfolgen. Die Antwort, die Herr Schmidt auf seine Anfrage im Stadtentwicklungsausschuss vom 05.11.2019 erhalten hat, stelle ihn wenig zufrieden.

 

Herr Keune stellt klar, dass die Problematik von archäologischen Funden existiert, aber nicht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens besprochen werden sollte. Das Baurecht eines Bebauungsplans kann sich durchaus entfalten, der Umgang mit den entsprechenden Erwerbern von Flächen mit archäologischen Funden muss an anderer Stelle geregelt werden. Er bittet um den heutigen Beschluss des Bebauungsplans. Er gibt zu bedenken, dass auch bei erfolglosen Sondierungsgrabungen nicht sicher bestimmt werden kann, ob es Funde gibt oder nicht. Er schlägt vor, transparent alle Informationen mit den Grundstückserwerbern zu teilen. Im Zweifelsfall kommt es bei Funden zu einer Verzögerung der Baumaßnahmen. Dies sollte dem Erwerber bewusst gemacht werden.

 

Herr König berichtet, dass in der SPD-Fraktion diskutiert wurde, ob eine Bebauung dieser Fläche aus Klimaschutzgesichtspunkten überhaupt sinnvoll sei. Nach Abwägung aller Argumente habe man sich aber dazu entschlossen, dieser Maßnahme zuzustimmen. Grundsätzlich kann dem Wunsch von Herrn Schmidt aber nicht durch Beschluss nachgekommen werden, sondern es müsste das gesamte Verfahren erneut aufgerollt werden. Er möchte wissen, ob eine Vermarktung durch die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft möglich wäre, die im Vorfeld alle notwendigen Untersuchungen vornimmt.

 

Herr Keune erklärt, dass das Grundstück bereits erschlossen sei, so dass eine Schleife über die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft keinen Mehrwert schaffe.

 

Herr Grzeschista merkt an, dass seine Abstimmung im Stadtentwicklungsausschuss falsch wiedergegeben wurde. Grundsätzlich schließe er sich den Ausführungen von Herrn Schmidt an.

 

 

[Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 16:58 bis 17:23 Uhr für eine allgemeine Pause unterbrochen.]

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 10.10.2019 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 3/86 aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, im gleichnamigen Stadtbezirk. Nördlich endet das Plangebiet an der Letmather Straße und östlich an der Steltenbergstraße. Im Süden grenzt es an eine öffentliche Grünfläche, die teilweise mit Gehölzstrukturen bewachsen und für einen Spielplatz vorgesehen ist. Daran schließt sich eine im Südwesten des Plangebietes gelegene öffentliche Grünfläche in Form eines dicht bewachsenen Biotops an. Das Plangebiet liegt in Flur 7 und umfasst die Flurstücke 762, 764 sowie teilweise die Flurstücke 403, 776, 779, 780, 786, 789, 792 und 795. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 5.171 m² auf und befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

12

2

 

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

2

 

 

FDP

 

3

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0

 

 

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