31.10.2019 - 5.9.1 Standortentwicklung Freibad Hengstey
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 31.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass aufgrund von Urheberrechtsproblemen bei einer der drei Präsentationen der Architekturbüros mehrere Vorlagen erstellt werden mussten.
Im Aufsichtsrat der HVG habe es eine lange inhaltliche Befassung mit den Vorschlägen auf Grundlage der präferierten Variante M gegeben. Diese habe die Vorgaben nach touristischer Attraktivierung, Entwicklung der Gastronomie, Öffnung zum Radweg und Verbesserung der Aufenthaltsqualität an der Promenade, an der ein Platz entstehen soll, am besten dargestellt.
Herr König möchte wissen, ob bezüglich der Planungsvariante, die beschlossen werden soll, die Querverbindung zwischen Aussichtsturm und Terrasse Bestandteil der Kostenkalkulation sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass die aufgeständerte Variante in der Kostenkalkulation enthalten sei.
Herr König gibt hinsichtlich der angeführten Hotelvariante mit Mehrpersonenzimmern ohne Bad und ohne Möglichkeit, dort oder in der Nähe ein zubereitetes Frühstück einzunehmen, zu Bedenken, ob man dies wirklich wolle. Er halte Zimmer mit Bad und, insbesondere im Hinblick auf Radfahrer, die meist mit wenig Gepäck unterwegs seien, ein Frühstücksangebot für sinnvoller.
In einem der Vorschläge habe es die Variante mit einem Wintergarten auf der Terrasse gegeben. Dies sollte seiner Auffassung nach mit in die Überlegungen eingebaut werden.
Hinsichtlich der Finanzierung müsse der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden, ob es trotz der gestiegenen Kosten beim Zuschuss bleibe. Er beantrage, dass in dem Verhältnis, in dem die Kosten steigen würden, auch der Investitionskostenzuschuss der Stadt steige. Herr Köther habe mehrfach verdeutlicht, dass die Investition in das Familienbad Hengstey nicht zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der HVG führen dürfe.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet dringend darum, in dieser Sitzung keine Detailfragen zu besprechen. Die von Herrn König genannten Punkte könnten jedoch gerne als Anregungspunkte zurückgemeldet werden, damit die Zimmer auch vom Markt nachgefragt würden.
Hinsichtlich der Finanzierung sei seine Abstimmung mit Herrn Köther gewesen, dass auch bei dieser Finanzierungsvariante die HVG von dem zugesagten Zuschuss ausgegangen sei. Der Vorschlag von Herrn König, den er als Änderungsantrag werte, könne im weiteren Beratungsgang bis zur Beschlussfassung im Rat diskutiert werden.
Herr König erklärt sich damit einverstanden.
Herr Thielmann hält es für wichtig, dass man rechtzeitig mit potentiellen Pächtern oder Beratern bespreche, ob die geplanten Varianten vermarktbar seien.
Herr Oberbürgermeister Schulz stimmt dem zu. Es müsse in allen Bereichen vermieden werden, dass am Bedarf vorbei investiert werde.
Herr Dr. Ramrath fragt, ob die Verwaltung mit dem RVR wegen einer eventuellen einmaligen finanziellen Beteiligung an Teilbereichen der Maßnahme gesprochen habe. Möglicherweise passe die Maßnahme in das Radverkehrskonzept oder andere Projekte des RVR.
Herr Keune teilt mit, dass die Konzepte mit dem RVR noch nicht im Detail besprochen worden seien. Es habe jedoch zu allen Vorhaben am Südufer des Hengsteysees Gespräche mit dem RVR gegeben, der dazu mitgeteilt habe, dass er keine Mittel zur Verfügung stellen könne. Der RVR werde teilweise bei projektbezogenen Einzelmaßnahmen Mitfinanzierungen bei Radwegen tätigen; dies jedoch in erster Linie bei sogenannten Alltagsradwegen. Beim Radweg am Hengsteysee handle es sich um eine reine Freizeitmaßnahme. Nach einer Entscheidung des Rates werde er dem RVR jedoch das Projekt vorstellen und die Anregung mitnehmen.
Im Übrigen möchte er mitteilen, dass Herr Köther in der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses anwesend sein werde, sodass weitere Fragen zur Konzeption und Finanzierung dort mit ihm diskutiert werden könnten.
Herr König hätte hinsichtlich der Realisierung des Projektes gerne eine Einschätzung zu zeitlichen Perspektiven.
Herr Keune teilt dazu mit, dass die HVG für die Investition zuständig sei, weshalb er kein Abschlussdatum nennen könne. Planungsrechtlich sei es so, dass für Bereich am Ufer ein Bebauungsplan erforderlich sei. Das Strandbadgebäude habe Bestandsschutz, sodass dort ohne Bebauungsplan genehmigt werden könne. Die HVG habe eine unmittelbare Antragstellung und einen frühzeitigen Baubeginn signalisiert. Das Bebauungsplanverfahren werde voraussichtlich länger als ein Jahr benötigen.
Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass die Maßnahme geteilt werden soll. Was ohne Bebauungsplan möglich sei, soll rasch angegangen werden.
Herr Thieser weist hinsichtlich der Beratungsfolge darauf hin, dass es sinnvoll gewesen wäre, vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses die Bezirksvertretung Nord und den Sport- und Freizeitausschuss beraten zu lassen, sodass der Stadtentwicklungsausschuss die Bündelung vorgenommen hätte.
Weiterhin weist er darauf hin, dass die beiden großen Fraktionen im RVR in Kürze ihre Klausurtagung zu einem Zweijahreshaushalt hätten. Bisher habe er noch keine Informationen aus der Verwaltung erhalten, was aus fachlicher Sicht in den Haushalt des RVR eingespeist werden sollte. Sollte es entsprechende Punkte geben, egal aus welchem Bereich, wäre er für Hinweise an Dr. Fischer, Dr. Ramrath, Herrn Panzer und ihn dankbar, wo sie bei den Haushaltsplanberatungen helfen sollen.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt dazu an, dass es mit der Umsetzung des Brückenprojektes bereits einen ersten erfolgreichen Schritt gegeben habe.
Herr Wisotzki möchte wissen, warum bei den Bewertungskriterien zu den Entwürfen kein Finanzkriterium enthalten sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass sowohl im Verwaltungsvorstand als auch im Aufsichtsrat der HVG die Meinungsbildung eindeutig gewesen sei. Sowohl Herr Köther als auch Herr Gerbersmann hätten sich auch in der Bewertung des Kosten-Nutzen-Faktors klar für die vorgeschlagene Variante ausgesprochen, da sie eine Qualitätsentwicklung ermögliche.
Herr Keune ergänzt, dass die angegebenen Kriterien aus dem Aufsichtsrat der HVG kämen. Es habe auch eine finanzielle Bewertung gegeben, die aber nichtöffentlich sei.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, dass der Entwurf des Büros Gasse-Schumacher-Schramm, basierend auf der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M, in Abstimmung mit den Maßnahmen der Verwaltung zur Standortentwicklung des Südufers Hengsteysee, umgesetzt wird.
2. Der Rat beschließt, dass der unter 1. beschlossene Entwurf als städtebauliche Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes dient.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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