21.11.2019 - 7.11 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen äußert sich kritisch zu dem Vorhaben. So sei hier eine riesige Fläche vorhanden, die nur mit Einfamilienhäusern bebaut werden soll und damit als Frischluftschneise entfalle. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf Teile des Klimabeschlusses des Rates.

 

Herr Keune macht deutlich, dass für diesen Bereich bereits Baurecht bestehe. Er sehe diese Fläche als Alternative zum Flächenverbrauch nach außen. Durch den Bebauungsplan soll das Bauvorhaben auch klimarechtlich reglementiert werden. Das bestehende Baurecht könne wesentlich klimaschädlicher ausgelegt werden. Durch einen neuen Bebauungsplan könne man eine sinnvolle Bebauung steuern.

 

Herr Quardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Eppenhausen im Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Flur 5 das Flurstück 48 und Teile der Flurstücke 45 und 49 sowie in der Flur 7 die Flurstücke 204, 52, 506 und Teile der Flurstücke 205 und 508. Im Norden grenzt das Plangebiet an Gewerbe- und Wohnnutzung an der Eppenhauser Straße, im Osten an Wohnbebauung an der Gehrstraße, im Süden an Waldfläche und einen Gartenbaubetrieb mit dahinterliegenden Tennisplätzen und im Westen an Wohnbebauung der Straßen Im Langen Lohe, Krähenweg und Sperberweg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll voraussichtlich im II. Quartal des Jahres 2020 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

1

CDU

7

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

 

1

 

AfD

-

-

-

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=288590&selfaction=print