29.10.2019 - 7.3 Auswirkungen der Änderungen des Landesentwicklu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dahme fasst kurz den Inhalt der Vorlage zusammen. So sehe es danach aus, dass die Befürchtungenn der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ohne die Schaffung von substanziellen Raum in einem geordneteten Bebauungsplanverfahren - eintreffen und nun Einzelanträge für Windenergieanlagen gestellt werden können, dessen Bau überall passieren könne und auch mehr Anlagen möglich sind.

 

Herr Schulz bezieht sich auf die Unwirksamkeit der 55. Teiländerung des Flächennutzungsplans. So halte er für die Zukunft eine sorgfältigere Erarbeitung für notwendig, um nicht bereits aus formellen Gründen unterzugehen.

 

Herr Huyeng teilt dazu mit, dass sich die Bekanntmachungsverordnung in den Jahren verändert habe. Für die Art und Weise der Bekanntmachung gab es verschiedene Möglichkeiten. Damals wurde dies eben anders eingeschätzt als heute.

Ferner habe das Verwaltungsgericht eindeutig gesagt, dass substanzieller Raum geschaffen werden muss. Darüber hinaus sei man immer davon ausgegangen, dass Waldflächen für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung stünden. Genau dies treffe, nach vorliegendem Urteil des Verwaltungsgerichtes, nicht mehr zu. Diese Rechtsprechung erfolge mittlerweile von verschiedenen Gerichten. Danach sind Waldflächen grundsätzlich keine harten Tabuzonen mehr.  

Man habe als Verwaltung zwar Berufung eingelegt, sehe aber keine Chance.

Auf diese Problematik, so Herr Huyeng, habe die Verwaltung aber immer wieder hingewiesen.

 

Genau dies, so Herr Dahme, habe die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl ebenfalls getan und auch entsprechend vertreten.

 

Herr Hoffmann ist der Auffassung, dass sich die Politik auf die richtige Umsetzung eines Beschlusses verlassen können muss, wie eben auf die Umsetzung des Beschlusses zur 55. Teiländerung des FNP.

 

Selbst wenn die Bekanntmachung rechtmäßig umgesetzt worden wäre, wäre dennoch der Klage aus materiellen Gründen stattgegeben worden. Danach sei die Versagung nicht rechtmäßg gewesen.

 

Frau Vogeler erläutert dazu, dass in der Bekanntmachung nicht das gesamte Stadtgebiet dargestellt worden ist, sondern nur die Zone in der auch tatsächlich die Vorrangzonen angeordnet sind. 

 

Letztendlich, so Frau Köppen, habe man durch den Ratsbeschluss die Chance vertan zu steuern, sodass nun die Investoren den Raum haben, dort zu investieren, wo sie wollen. Dies sei bedeutender als der formale Grund.

Genau darauf habe die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl von Beginn an hingewiesen.

 

Herr Jobst ist der Auffassung, dass sich das, was der Rat beschlossen habe, als obsolet erweisen werde, da die Bundesgesetzgebung andere Gesichtspunkte vertrete, also eher den Beschlüssen der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl entsprechen. 

  

Weiter Wortbeiträge gibt es nicht.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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