29.10.2019 - 5.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020/2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstattung Herren Neuhäuser und Ostra anhand der Präsentation (Anlage II).

 

Der interaktive Haushalt 2020/2021 kann über den link der IKVS eingesehen werden:  https://primary.ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?kid=185b195019xk18cg18xv185b185b185b185b185b185b185b185b185b185b18xn18ce19x2194q185b&jahr=2020&typ=194w18jj194u. Hier können Details zu den einzelnen Produkten eingesehen werden.

 

Auf Anfrage von Herrn Bühren bzgl. der aufgeführten Gelder für die bislang noch nicht umgesetzte Lennerenaturierung erläutert Herr Neuhäuser, dass die Zahlen den Planansatz darstellen und die Mittel in das Folgejahr übertragbar sind. Herr Bühren wünscht eine detaillierte Auflistung. Herr Neuhäuser bietet bei Bedarf einen weiteren Informationstermin an.

 

Herr Bögemann fragt, wo der  Ansatz für die Ersatzpflanzungen nach der Baumpflegesatzung zu finden sei. Aus der Verpflichtung der Baumpflegesatzung seien bei einem Preis für einen neu zu pflanzenden Baum von ca. 900 € bei 120 Neupflanzungen ca. 120.000 € in den städtischen Haushalt einzustellen. Herr Dr. Braun verweist auf den kommenden Bericht zur Baumpflegesatzung. Der Naturschutzbeirat fordert die Aufnahme der jährlichen erforderlichen Gelder in den Haushalt.

 

Herr Bögemann zitiert aus der Drucksachennummer 0915/2019 (Einrichtung eines ökologischen Grünflächenmanagements), die haushaltswirksame Vorschläge und Maßnahmen enthält und fragt, ob hierfür finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt wurden. Herr Dr. Braun antwortet, dass diese dem Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnung zuzuordnen seien und nicht dem Umweltamt. In die Sitzung des Umweltausschusses am 30.10. soll die erforderliche Finanzierung angebracht werden.

 

Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, Drucksachennummer 0982/2019, zitiert Herr Bögemann die Kritik an dem 25 Jahren alten Landschaftsplan; eine Neuaufstellung sei als geboten angesehen. Er fragt, ob hierfür die finanziellen und personellen Mittel im Haushalt 2020/2021 berücksichtigt wurden. Laut Aussage von Herrn Dr. Braun sei mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes frühestens im Jahr 2021 zu beginnen.

 

Der Naturschutzbeirat beschließt die Ergänzung des Beschlusses.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2020/2021 bezüglich des in der Anlage genannten Teilplans zu beschließen.

 

Ergänzung:

 

Der Naturschutzbeirat gibt dem Rat der Stadt Hagen folgende Empfehlungen zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2020/2021:

 

1.)   Für die Nachpflanzung städtischer Bäume sind 120.000,- € in den Haushalt 2020/2021 pro laufendes Jahr einzustellen.

 

Begründung:
Die Baumpflegesatzung enthält auch eine satzungsgemäße Verpflichtung zum Ersatz gefällter städtischer Bäume. Wo ist der Ansatz für die Ersatzpflanzungen zu finden? Ein Baum kostet inklusive aller erforderlichen Maßnahmen rund 900,- €. Wenn die Stadt Hagen 140 Bäume fällen lässt und davon 120 Bäume neu gepflanzt werden müssen, sollte der Kämmerer mindestens 120.000,- € in den Haushalt einstellen.

 

 

2.)   Für die Erstellung eines neuen Landschaftsplanes sind die finanziellen und personellen Voraussetzungen und Erfordernisse im Haushalt 2020/2021 im Rahmen „Hagen plant 2035“ einzustellen.

 

Begründung:
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren „Immissionschutzrecht“ am 24.09.2019 in der Urteilsbegründung Entscheidungsgründe genannt. Unter anderem hat das Gericht auf Seite 10 den 25 Jahre alten Landschaftsplan kritisch gesehen und die Neuaufstellung für geboten angesehen. Wurden für die Aufstellung eines neuen Landschaftsplans der Stadt Hagen die finanziellen und personellen Voraussetzungen in Haushalt 2020/2021 berücksichtigt?

 

 

3.)   Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, für die Umsetzung der in dem „Ökologischen Grünflächenmanagement“, DS 0915/2019, beschriebenen Vorschläge und Maßnahmen ausreichende Haushaltsmittel einzusetzen.

 

Begründung:
Aus Sicht des Naturschutzbeirates reicht es nicht aus, wieder einmal eine Vorlage beschließen zu lassen, in der keinerlei finanzielle Verpflichtungen zur Umsetzung dieses „Ökologischen Grünflächenmanagements“ enthalten sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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