06.11.2019 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Stelt...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schmidt verweist auf den Teil a) des Beschlussvorschlages, der die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen umschließt. Die in der Vorlage auf Seite 8 erwähnten Einlassungen der Denkmalschützer, sowohl von städtischer Seite als auch des LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) zur Sicherung einer archäologischen Fundstelle sollen seiner Meinung nach unbedingt Beachtung finden, um das Kaufrisiko für die künftigen Bauherren zu minimieren. Das Plangebiet soll mit wenigen Baggerschnitten auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern überprüft werden. Die Stadt Hagen wird gebeten, einen Bagger und einen Baggerfahrer zur Verfügung zu stellen, die Begleitung des Verfahrens erfolgt durch Mitarbeiter des LWL. Zu diesem Zweck schlägt er die Beschlussergänzung vor.

 

Herr Dr. Diepes erläutert, dass es sich lediglich um eine potenzielle Wahrscheinlichkeit einer archäologischen Fundstelle handelt, da es in der Nähe bereits Siedlungsfunde gegeben hat. Der Hinweis ist im Bebauungsplan und in den textlichen Festsetzungen zu finden;  dies ist mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden. Die Vornahme von zusätzlichen Baggerschürfen hält er für unzweckmäßig.

 

Herr Reinke ist der Ansicht, dass in dieser Vorlage über das baurechtliche Verfahren abgestimmt wird, die anderen Dinge sind privatrechtliche Angelegenheiten, die in den Kaufverträgen festgelegt werden sollen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 10.10.2019 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 3/86 aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, im gleichnamigen Stadtbezirk. Nördlich endet das Plangebiet an der Letmather Straße und östlich an der Steltenbergstraße. Im Süden grenzt es an eine öffentliche Grünfläche, die teilweise mit Gehölzstrukturen bewachsen und für einen Spielplatz vorgesehen ist. Daran schließt sich eine im Südwesten des Plangebietes gelegene öffentliche Grünfläche in Form eines dicht bewachsenen Biotops an. Das Plangebiet liegt in Flur 7 und umfasst die Flurstücke 762, 764 sowie teilweise die Flurstücke 403, 776, 779, 780, 786, 789, 792 und 795. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 5.171 m² auf und befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

2

 

 

rger für Hohenlimburg

3

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergänzungsbeschluss:

Es wird beantragt, dass der Anregung des LWL (Vorlage Seite 7 Nr.9) gefolgt

wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

2

4

 

SPD

1

 

 

rger für Hohenlimburg

3

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

 

 

1

HAGEN AKTIV

 

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

4

Enthaltungen:

2

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=288419&selfaction=print