05.11.2019 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Stelt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schmidt sagt, dass der LWL und die Städtischen Denkmalschützer anregen, aufgrund der schon in der Umgebung nachgewiesenen Denkmäler, hier Baggerschnitte durchführen zu lassen. Hierzu schreibt die Verwaltung, dieser Anregung werde nicht gefolgt. Die Information über das Vorhandensein möglicher Denkmäler wird an die zukünftigen Grundstückseigentümer weitergegeben. Wenn bei den Bodenarbeiten Funde gemacht werden, könne es dadurch zu weitreichenden Zeitverzögerungen kommen. Dies hält er, auch in finanzieller Hinsicht, für nicht korrekt. Hier sollte man den Anregungen der Denkmalschützer folgen.

Herr Keune führt aus, dass man hier Baurecht bekommen wolle. Die Kernaussage ist, dass hier Archäologische Funde sein könnten aber dies muss nicht zwangsläufig der Fall sein. Selbst wenn Funde vorhanden sind stehen diese einer Bebauung nicht im Wege. Die Stadt wird im Rahmen des Grundstücksverkaufes diesen Mangel nicht verschweigen können und muss sich möglicherweise zu einer Kostenübernahme verpflichten. Aber dies ist Privatrecht und betrifft nicht das Bebauungsplanverfahren.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man sich am Ende des B-Plan Verfahrens befinde. Man solle froh sein, dass man ein Verfahren abschließen könne. Das Risiko, dass dort ein Denkmal gefunden werde, werde bei den Kaufverhandlungen berücksichtigt.

Frau Hammerschmidt sagt, dass dies ein ganz normales Verfahren sei. Die Bebauung des Grundstückes ist möglich. Das Verfahren ist aus zivilrechtlicher Sicht abzuschießen.

Herr Schmidt erinnert an die Erschließung von Gewerbeflächen in Herbeck, bei denen wurden Bodendenkmäler gefunden. Dadurch kam es zu mehrjährigen Verzögerungen.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass es hier nicht zu Verzögerungen in einen B-Plan Verfahren kam. Die Verzögerungen haben sich durch die Erschließung und der Vermarktungsvorbereitung ergeben. Da es sich hier um eine Städtische Fläche handelte habe man diese Untersuchungen selbst in Auftrag gegeben. Dies ist auch auf der Zivilrechtlichen Basis geschehen.

Herr Schmidt führt aus, dass die Denkmalbehörden schon darstellen, dass dort eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, das dort Denkmäler vorhanden sind. Diese beiden Behörden machen jetzt für das weiter Vorgehen einen entsprechenden Vorschlag. Seine Überzeugung ist, dass bei vorliegen eines Bodendenkmals dieses auch untersucht wird. Man nimmt dem Bauherrn ein gewisses Risiko, wenn man die Untersuchung im Vorfeld durchführt werde. Herr Schmidt beantragt, dass den Anregungen des LWL gefolgt wird.

Herr Dr. Ramrath lässt über den Antrag und Beschlussvorschlag der Verwaltung getrennt abstimmen.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 10.10.2019 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB die entgegenstehenden Festsetzungen des für dieses Plangebiet bisher maßgeblichen Bebauungsplanes Nr. 3/86 aufgehoben sind. Dasselbe gilt für die Festsetzungen älterer Pläne und Satzungen (z. B. Fluchtlinienpläne), die für das Plangebiet in früherer Zeit bestanden haben. Die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes gelten uneingeschränkt. Sollten dieser Plan und die darin enthaltenen Festsetzungen unwirksam sein oder werden, gelten die vorgenannten alten Pläne und Satzungen für diesen Teilbereich dennoch als aufgehoben. Ein zusätzlicher Aufhebungsbeschluss ist insoweit nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht gefasst.

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/16 (675) Wohnbebauung Steltenbergstraße Verfahren nach § 13a BauGB liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, im gleichnamigen Stadtbezirk. Nördlich endet das Plangebiet an der Letmather Straße und östlich an der Steltenbergstraße. Im Süden grenzt es an eine öffentliche Grünfläche, die teilweise mit Gehölzstrukturen bewachsen und für einen Spielplatz vorgesehen ist. Daran schließt sich eine im Südwesten des Plangebietes gelegene öffentliche Grünfläche in Form eines dicht bewachsenen Biotops an. Das Plangebiet liegt in Flur 7 und umfasst die Flurstücke 762, 764 sowie teilweise die Flurstücke 403, 776, 779, 780, 786, 789, 792 und 795. Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 5.171 m² auf und befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Ergänzungsbeschluss:

 

Es wird beantragt das der Anregung des LWL (Vorlage Seite 7 Nr.9) gefolgt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

4

 

CDU

 

4

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

AfD

 

-

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

11

Enthaltungen:

1

 

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