10.10.2019 - 7.4 beabsichtigte Einziehung der Büddinghardt von E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

beabsichtigte Einziehung der ddinghardt von Einmündung KH-Zufahrt/ geplantem Kreisverkehr bis Beginn Fußweg

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer, Flur 18, Teil aus Flurstück 21mit einer Größe von ca. 2.100 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=287364&selfaction=print