09.10.2019 - 6 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020/2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Groening und Frau Reich führen in den Thematik der Haushaltsplanberatungen ein (siehe Anlagen 1 und 2 zu TOP 6).

 

Er schlägt vor, die fünf einzelnen Teilpläne nacheinander zu beraten.

 

 

-          TP 1.31.12 – Sonstige Leistungen nach SGB II

 

 

 

 

-          TP 1.31.51 – Sonstige Soziale Leistungen

 

Herr Koslowski nimmt Bezug auf die auf Seite 22 genannten Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen. Ihm sei aufgefallen, dass diese im Verhältnis zu den Erträgen sehr hoch seien. Er bitte um Erläuterung, was sich dahinter verberge.

 

Die Verwaltung sichert zu, die Erklärung nachzuliefern.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Aufwendungen im Sekundärbereich (also aus dem Bereich in dem die Verrechnungen auftauchen )aus dem Teilplan 3151 resultieren größtenteils aus Personalkosten. Personalkosten, die nicht direkt einem Teilplan zugeordnet werden können (und dann im Primärbereich auftauchen), werden über die Sekundärkosten abgebildet. Im Falle von 3151 handelt es sich vor allem um hohe Personalaufwendungen aus dem Teilplan 3111. Im Teilplan 3630 wiederum sind bereits hohe Personalkosten (ca. 6,1 Mio. € in 2020) im Primärbereich geplant. Über den Sekundärbereich kommen verltnismäßig geringe Personalkosten aus dem Bereich 3660 "Jugendarbeit" in Höhe von ca. 1,5 Mio. €. Dies hängt immer von dem individuellen Aufgabengebiet des jeweiligen Teilplans ab und kann nicht in Relation gesehen werden.

 

 

 

-          TP 1.36.30 – Leistungen für junge Menschen/Familien

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass in diesem Teilplan auch der Kinderschutz enthalten sei und der zuvor gefasste Beschluss sich direkt auf den Ansatz auswirke.  

 

 

 

-          TP 1.36.50 – Tageseinrichtungen für Kinder

 

Herr Goldbach macht deutlich, dass es noch kein neues Kibiz-Gesetz gebe. Man habe jedoch die absehbaren Veränderungen in Bezug auf die Kibiz-Novellierung zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung berücksichtigt. Es könne natürlich noch zu weiteren Veränderungen kommen. 

 

Frau Kaufmann ergänzt, dass es in der heutigen Veranstaltung beim Städtetag auch um das Thema gegangen sei, warum das Land die Tagespflege qualitativ der Kita-Betreuung gleichstelle, gleichzeitig aber die Refinanzierungsquote nicht gleich ausfalle. Das sei für alle Kommunen eine starke Belastung. Man hoffe, dass diese Diskussion noch zielführend sein werde. Sie gebe diesen Hinweis auch an die politischen Vertreter, dass es wichtig sei, dass das Kibiz-Gesetz letztendlich im städtischen Sinne verabschiedet werde.   

 

 

 

TP 1.36.60 – Jugendarbeit

 

Herr Goldbach beantwortet die Frage von Herrn Beuth, warum die Kosten für die Schulsozialarbeiter steigen. Die abgebildeteten Zahlen seien eine auskömmliche Finanzierung der tatsächlich entstehenden Personalkosten für Schulsozialarbeiter. Die Zahl der Schulsozialarbeiter bliebe konstant.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass in diesem Teilplan auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit aufgeführt sei. Im Vergleich zu den Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung sei dieser Ansatz erschreckend gering. Um mehr Prävention zu haben, sei es sicher sinnvoll, hier mehr Mittel zur Verfügung zu haben.

 

Herr Goldbach erklärt, dass er diesen Hinweis gern aufgreife. Er schätze dieses Agreement in Hagen sehr, dass man einen Jugendförderplan mit einer Laufzeit von fünf Jahren habe. Innerhalb dieses Plans seien Verschiebungen möglich, eine Ausweitung sei nicht vorgesehen.  In Vorbereitung des nächsten Jugendförderplanes käme es natürlich zu Abwägungen, wie das Geld verteilt werden sollte. Für das nächste Jahr müsste man hier im Ausschuss eine Übergangsregelung beraten,da der neue Jugendförderplan in die Amtszeit des nächsten Jugendhilfeausschusses fallen werde. Es müsste Planungssicherheit hergestellt werden. Das werde in der Arbeitsgemeinschaft vorab vorbereitet werden.

 

Herr Reinke stellt  im Hinblick auf das Jugendcafe Kabel fest, dass seines Wissens die Finanzierung nur bis Ende 2019 gesichert sei. Gebe es für das nächste Jahr eine Übergangslösung?

 

Frau Hamann teilt mit, dass man versucht habe, aus einem Landestopf  eine Förderung für zwei Jahre zu bekommen. Das sei leider nicht gelungen. Man werde jetzt versuchen, die Finanzierung für ein Jahr sicherzustellen, allerdings nicht mehr mit einer 100% Förderung. Man strebe dauerhaft eine Regelfinanzierung über den Kinder- und Jugendförderplan an.

 

Herr Reinke formuliert den veränderten Beschlussvorschlag.

 

Herr Söhnchen erklärt, dass es doch üblich sei, den Haushalt in erster Lesung zu beraten und zu vertagen. Er sehe sich nicht in der Lage, für seine Fraktion heute darüber abzustimmen.  

 

Nach gemeinsamer Erörterung dieser Frage kommen die Ausschussmitglieder  zu dem Ergebnis, dass auch im HFA die Möglichkeit weiterer Nachfragen bestehe.  

 

Herr Söhnchen zieht seinen Antrag zurück.

 

Herr Reinke lässt über den zuvor formulierten Beschlussvorschlag abstimmen. 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2020/2021 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne zu beschließen und den heutigen Beschluss zu der Vorlage 0731/2019 Kinderschutz in Hagen  einzuarbeiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

 

 

CDU

3

 

 

Die Linke

 

 

1

Vertreter der Jugendhilfe

5

 

1

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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