09.10.2019 - 13 Vorschlag der CDU-FraktionSachstandsbericht: Rü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke begrüßt Frau Küper zu dem Tagesordnungspnkt und weist darauf hin, dass zu diesem Antrag eine Stellungnahme übersandt worden sei.

 

Herr Goldbach nimmt Bezug auf die Stellungnahme und erläutert den Sachverhalt.

 

Frau Küper erklärt, dass das ein wichtiges Thema sei, zu dem auch regelmäßig im Verwaltungsvorstand berichtet werde. Sie sei der Meinung, dass die Heranziehungsquote in der Form nicht vergleichbar sei mit anderen Kommunen. Jede Kommune habe ihre individuellen Strukturen, die Einfluß auf diese Quote hätten

Sie teilt mit, dass die Stellen im Heranziehungsbereich zur Zeit alle besetzt seien.

 

Frau Kaufmann fragt, ob es richtig sei, dass es immer der Zustimmung eines Elternteils bedürfe, um Unterhaltsforderungen bei dem anderen Elternteil geltend machen zu können.

 

Frau Küper antwortet, dass ihr ein solcher Fall in der Praxis noch nicht untergekommen sei. In dem Moment, in dem eine Mutter Leistungen nach UVG beziehe, gehe der Anspruch des Unterhaltes auf das Land über. Eine Heranziehung des Vaters werde sie dann nicht verhindern können. Sollte eine Mutter nicht bereit sein, den Namen des Vaters anzugeben, habe sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.  Anders sei es natürlich, wenn sie dazu nicht in der Lage sei.

 

Frau Kaufmann berichtet , dass man dieses Thema auch unter dem Gesichtspunkt der vielfältigen Möglichkeiten des Mißbrauchs von Sozialleistungen  im Zuge des interkommunalen Austausches zu der EU-Zuwanderung erörtert habe. Keine Kommune könne dazu eindeutige Fakten liefern. Die Vermutung des Mißbrauchs liege in vielen Fällen nahe.

 

Frau Küper schildert solche Fälle aus der Praxis.

 

Herr Reinke dankt für die Beantwortung der Fragen aus dem Antrag seiner Fraktion.

Der Antrag sei damit erledigt. 

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Anlagen zur Vorlage

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