15.02.2006 - 5 Übernahme von Ausbildungskräftenhier: 2. Lesung

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Röspel erklärt für die CDU – Fraktion, dass im Beschlussvorschlag für die Übernahme von Ausbildungskräften des Verwaltungsbereiches im ersten Satz die Ergänzung “in ein bedarfsgerechtes, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis” vorgenommen werden sollte.

Frau Machatschek erklärt, dass hier sehr deutlich werde, dass ein Personalentwicklungskonzept dringend benötigt werde, um eine bedarfsgerechte Einstellung von Auszubildenden vornehmen zu können.

Herr Dr. Bleicher erklärt, dass verwaltungsintern derzeit eine entsprechende Vorlage erarbeitet werde, die in die politischen Gremien eingebracht werde.

Herr Röspel stellt fest, dass Einigkeit besteht über einen Zusatz im Beschlussvorschlag, wonach die Verwaltung aufgefordert wird, ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen.

Herr Röspel lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

1.       Übernahme der Ausbildungskräfte des Verwaltungsbereiches

 

Ausbildungskräfte mit den Prüfungsnoten “Sehr Gut”, “Gut” und “Befriedigend” werden zu 100 % in ein bedarfsgerechtes, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.

 

Ausbildungskräfte (außer Beamtenanwärter/-innen, s.u.) mit der Prüfungsnote “Ausreichend” werden im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres zu 100 % übernommen.

Voraussetzung auf Seiten des/der Auszubildenden ist, dass die Leistungen während der Ausbildungszeit besser bewertet wurden als die Prüfungsnote letztlich ausgefallen ist. Eine anschließende Übernahme kann erfolgen, wenn der/die Beschäftigte im Verlaufe des einjährigen Beschäftigungsjahres mindestens mit “Gut” bewertete Leistungen in der Praxis zeigt.

 

Anwärter/-innen im Beamtenbereich, die mit der Prüfungsnote “Ausreichend” abschließen, werden auch im Rahmen einer sozialen Übergangslösung für die Dauer eines Jahres – allerdings zu 2/3 – als tariflich Beschäftigte mit dem Ziel beschäftigt, sie, sofern sie sich wie vorstehend ausgeführt bewähren, wieder in das (unbefristete) Beamtenverhältnis zu übernehmen.

 

2.       Übernahme der Ausbildungskräfte des gewerblich – technischen Bereiches

 

Ausbildungskräfte mit den Prüfungsnoten “Sehr Gut” und “Gut” werden zu 100 % in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

 

Ausbildungskräfte mit den Prüfungsnoten “Befriedigend” und “Ausreichend” wird im Rahmen einer sozialen Übergangslösung eine Beschäftigungsmöglichkeit zu 100 % für ein Jahr garantiert.

 

Sollten innerhalb dieses Jahres freie, in der Regel berufsspezifische Planstellen vorhanden sein, soll eine unbefristete Übernahme erfolgen. Bei einer ggf. dann zu treffenden Personalauswahl unter diesen Beschäftigten soll die Prüfungsnote ausschlaggebend sein.

 

3.       Sonderregelung

 

Die unter 1. und 2. genannten Regelungen gelten nicht für Ausbildungskräfte, bei denen verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen.

 

4.       Personalentwicklung

 

Der Bereich der Ausbildungskräfte ist in das von der Verwaltung zu erarbeitende Personalentwicklungskonzept zu integrieren.

 

 

 

 

Der Beschluss des Personalausschusses vom 13.07.2004 wird insoweit aufgehoben; die neue Beschlusslage findet Anwendung auf Ausbildungskräfte ab Prüfungsjahrgang 2005.

 

Die Vorlage wird zum 16.02.2006 realisiert.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=28654&selfaction=print