19.09.2019 - 4.3 Bericht der Verwaltung zum Sportförderprogramm ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Raab teilt mit, dass zwischenzeitig Gespräche mit Westfalia Hagen geführt wurden. Der Verein verfügt aktuell über eine Damen- und eine Alte Herren.Mannschaft. Eine Übernahme rechnet sich nicht. Unabhängig davon, ob das Programm zum Tragen käme, ist die Förderhöhe derzeit völlig offen. Bereits vor dem offiziellen Start am 01.10.2019 sind bereits Anträge bekannt, die das Volumen deutlich überschreiten werden. Sollte der prozentuale Anteil der Förderung sinken, werden gestellte Anträge von Vereinen zurück gezogen werden, da diese dann nicht in der Lage sind, das Ganze zu stemmen. Vor dem Hintergrund der BGA ist es aus Sicht der Sportverwaltung keine Option, den Platz an einen Verein zu übergeben. Westfalia Hagen hatte dieses im Vorfeld für sich bereits abgelehnt.

Bereits jetzt ist bekannt, dass in der nächsten Saison mehrere Vereine die Richtlinie bezogen auf die Jugendarbeit erfüllen werden. Diese müssten entsprechend ihres Anspruchs dann auf Kunstrasenplätzen untergebracht werden, was die vorhandenen Kapazitäten aber nicht hergeben. Eine zu beschließende Änderung der Richtlinien wird daher in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

Förderungsfähig über die Sportförderung ist aus Sicht der Verwaltung der Outdoorparcours in Eilpe.

Auf Nachfrage des Herrn Gronwald teilt Herr Raab mit, dass nach den Vergaberichtlinien Voraussetzung für die Zuteilung von Kunstrasenplätzen ist, entweder die Spielklassenzugehörigkeit ab Bezirksliga aufwärts oder das Erfüllen von 3 Jahren Jugendarbeit. Im nächsten Jahr erfüllen zwei bis drei Vereine diese Voraussetzung und haben damit einen Anspruch, auf Kunstrasen zu spielen. Bei 240 Mannschaften und 8 zur Verfügung stehenden Kunstrasenplätzen können diese jedoch nicht alle untergebracht werden. Es wird daher eine Regelung angestrebt, dass der formelle Anspruch zwar gegeben, ein Kunstrasen jedoch eventuell nicht zur Verfügung gestellt werden wird, da keine Kapazitäten vorhanden sind.

 

Herr Thieser merkt an, dass der Vorlage hier nicht vorgegriffen werden sollte. Fest steht, dass die Konkurrenz unter den Vereinen größer werden wird. Hier muss das Servicezentrum Sport zunehmend die Aufgabe der Vermittlung zwischen den Vereinen übernehmen. Kein Kunstrasen ist Vereinseigentum und die beschlossenen Richtlinien sind zu befolgen. Es muss klar sein, dass ein Verein aufgrund der Gegebenheiten nicht in seinem eigenen Stadtbezirk Anspruch auf einen Kunstrasenplatz haben kann. Darüber ist zu reden, wenn die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen vorliegt.

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Beschluss:

 

Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo / Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

16

Dagegen:

 

Enthaltungen:

 

 

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