01.02.2006 - 7.11 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten, Te...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 01.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thieser erinnert an das Konzept der
Seniorenresidenz und fragt, ob der heutige Beschluss diesem Vorhaben abträglich
sein könne.
Herr Bleja führt im Detail aus, dass dies durch
den heutigen Beschluss nicht der Fall ist.
Herr Weber schlägt vor, die Verwaltung möge der
Bezirksvertretung hierüber in ihrer folgenden Sitzung einen Sachstandsbericht
geben.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die
im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen
in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
b)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534)
Haus Harkorten, Teil I – nebst der Begründung vom 10.11.2005 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z. Z. gültigen Fassung. Die
Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der
Begründung vom 10.11.2005 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift
Geltungsbereich:
Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Ensemble Haus Harkorten, das Landesinstitut und die unmittelbar dazugehörigen Freiräume. Im Osten begrenzt die vorhandene Bebauung auf der Westseite der Grundschötteler Straße, des Bremker Weges und der Harkortstraße das Plangebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die
Verwaltung in ihrer Sitzung am 01. März 2006 einen aktuellen Stand zum evtl. Vorhaben
“Generationspark” vorzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Einstimmig beschlossen |
||
|
Dafür: |
|
||
|
Dagegen: |
0 |
|
|
|
Enthaltungen: |
0 |
|
|
