17.09.2019 - 6.8 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Röspel sagt, dass man in Erfahrung gebracht habe, dass es sich bei der Fläche um eine Altlastenverdachtsfläche handelt. Deshalb wollen sie die Verwaltung bitten dies zu prüfen und schlagen vor, heute zu dem TOP die 1. Lesung zu beschließen.

Frau Hammerschmidt führt aus, dass man bei Straßenbauten grundsätzlich prüft ob es dort Altlasten gibt.

Herr Dr. Ramrath sagt, dass er es für bedenklich hält einen Erschließungsvertrag abzuschließen ohne eine nochmalige Altlastenüberprüfung durchzuführen.

Herr Schwemin führt aus, dass er die Frage nach den Altlasten nicht beantworten könne. Er schlägt vor den Beschluss zu fassen und die Verwaltung zu bitten, zu veranlassen, dass durch den Investor entsprechende Untersuchungen vorgenommen werden.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob eine Vertagung problematisch sei.

Herr König sagt, da daneben der ehemalige städtische Bauhof lag, ist die Vermutung bezüglich der Altlasten nicht unbegründet.

Herr Keune sagt, dass das Gelände an einen Investor verkauft wurde. Im Normalfall sollte eine Regelung zu den Altlasten im Kaufvertrag enthalten sein.

Herr Meier stimmt Herrn Keune zu. Niemand würde solch ein Grundstück kaufen ohne zu wissen mit welchen Restriktionen dieses behaftet ist.

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass dies nicht mehr so ganz präsent gewesen sei. Er schlägt vor, dass man dem Vorschlag von Herrn Schwemin folgt, hier einen Beschluss zu fassen mit dem Zusatz, dass vor Abschluss des Vertrages die Verwaltung die Altlastenproblematik nochmals überprüft.

Herr Meier fragt nach ob im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Fläche nicht geprüft und ein Gutachten erstellt wurde. Vielleicht können diese Informationen nochmals zur Verfügung gestellt werden.

Frau Hammerschmidt erläutert, dass man hier über einen Erschließungsvertrag spreche. Dies ist ein städtebaulicher Vertrag im Rahmen des Baugesetzbuches. Dieser gibt vor, dass die Verwaltung mit einem Außenstehenden einen Vertrag schließen kann, der die Rahmenbedingungen die die Verwaltung vorgibt enthält. Er ist Eigentümer des Grundstückes und muss dafür Sorge tragen, dass die Altlasten beseitigt werden. Es kann auch vertraglich geregelt sein, dass die Stadt sich daran beteiligt.

Herr Panzer weist darauf hin, dass im Allris der Beschlussvorschlag anders lautet als in der gedruckten Vorlage. Er verliest den Beschlussvorschlag aus dem Allris.

Herr Dr. Ramrath fragt nach, ob man den Beschluss mit dem Vorbehalt der Zustimmung durch die BV Nord beschließen könnte. Es soll ein Zusatz zur Altlastenüberprüfung durch die Verwaltung aufgenommen werden.

Da man sich über diesen Vorschlag nicht verständigen kann, schlägt Dr. Ramrath vor die Altlastenproblematik in der BV-Nord zu erörtern.

Frau Hammerschmidt erläutert, dass in einem Bebauungsplanverfahren die Altlastenproblematik geklärt wird. Hier handelt es sich um einen älteren  Bebauungsplan. Hier habe man einen Erschließungsträger der die Erschließungsstraße in dem Bebauungsplan erstellen möchte. Damit die Erschließung für die Wohnbebauung gesichert ist. Im Rahmen des Erschließungsvertrages wird die Straße, ohne Baugenehmigung, gebaut und der Erschließungsträger ist für eine ordentliche Abwicklung verantwortlich. Danach wird die Fläche kosten- und lastenfrei an die Stadt übergeben, damit sie öffentlich wird. Ob eine Wohnbebauung dort aufgrund der Altlastenproblematik entstehen kann wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Herr Panzer möchte zu Protokoll geben, dass es zwei unterschiedliche Beschlussvorschläge gebe, Papier und Allris.

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass die Verwaltung diese Ungereimtheiten aufklärt und lässt über den Beschlussvorschlag „vorbehaltlich der Zustimmung der BV-Nord“ abstimmen.  

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Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Nord wird die Verwaltung beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/92 (463) - Hügelstr. Nord - mit der Firma L-Immobilien und Beratung GmbH einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzuschließen.    

 

Realisierungszeitpunkt: Oktober 2019  

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=285947&selfaction=print