17.09.2019 - 6.6 Beschränkung des Anlieferungsverkehrs im Eschen...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr König führt aus, dass der Sachverhalt in dieser Vorlage nicht richtig wiedergegeben wurde. Es gibt mehr als eine fußläufige Erschließung des AWO-Altenheims über die Johann-F.-Oberlin-Straße. Über diese Straße ist jahrzehntelang die Anlieferung erfolgt. Die Mitarbeiter nutzen den Anlieferungsplatz als Parkplatz. Es ist weiterhin nicht richtig, das die LKW auf dem AWO – Gelände rangieren und wenden können. Es ist vielmehr so, dass die LKW von der Straße Auf dem Kuhl den Eschenweg rückwärts rauf fahren. An einem Kindergarten und Schulweg vorbei, um auf dem Gelände des Altenpflegeheimes anzuliefern. Von daher halten sie es für notwendig das 3,5 t festgesetzt werden oder die alte Anlieferungssituation über die Johann-F.-Oberlin-Straße wieder hergestellt wird. Denn hier, Eschenweg / Auf dem Kuhl, ist ein gekennzeichneter Schulweg. Der Betreiber lehnt eine Festsetzung der Tonnage auf 3,5 t ab, da die anliefernden LKW dafür zu groß seien. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Anlieferung wieder über die Johann-F.-Oberlin-Straße erfolgen wie es Jahrelang der Fall war.

Herr Romberg kann sich nicht erklären wie man den Konflikt auflösen könne. Der Betreiber lehnt eine Verringerung der Tonnage ab, da sie mit den anliefernden Firmen nicht umzusetzen sei. Des Weiteren ist eine Anlieferung in dem alten Zustand, es wird immer von einem Lastenaufzug geredet, offenbar nicht möglich. Wenn es sich wie in der Vorlage steht nur um 6 LKW pro Woche handelt scheint ihm der Konflikt doch erträglich.

Herr König sagt, dass nicht der Betreiber des AWO-Altenheimes darüber entscheidet wie der Verkehr geregelt wird. Dies würden sie aus Sicherheitsgründen für die Bürger und Bürgerinnen entscheiden. Die Anlieferung über die Johann-F.-Oberlin-Straße war und ist auch jetzt noch möglich. Was nicht mehr funktioniert ist der entsprechende Aufzug, den der Betreiber wohl nicht mehr instand gesetzt habe. Es gibt in dem Objekt noch andere Aufzüge die bis in den Keller fahren. Es ist wohl bequemer auf der Ebene 0 anzuliefern, als auf der Ebene 1. Wer die Situation vor Ort betrachtet, die engen Straßen, ohne Bürgersteig, gekennzeichnet als Schulweg vorbei an einem Kindergarten, wird erkennen, dass es hier schon problematisch ist ohne Einweiser hineinzufahren. Herr König schlägt vor, dieses Thema an den UWA zu verweisen und einen Mitarbeiter von 32 hinzu zu bitten.

Herr Dr. Ramrath spricht sich für diesen Vorschlag aus, da dazu ein Mitarbeiter von 32 gehört werden sollte.

Herr Meier sagt, dass durch den Bebauungsplan keine Einschränkungen des Anlieferungsverkehrs gemacht werden.

Frau Kulla sagt, das man hier über Festsetzungen spricht die schon Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre getroffen wurden. Man habe jetzt schon 2019. Es wird immer darüber gesprochen, dass man für die Jugend und auch die „Älteren“ da sein wolle. Sie möchte zu bedenken geben, dass es nach 40 Jahren auch zu Änderungen kommen könne. Sie begrüßt den Vorschlag dies an den UWA zu überweisen, um hier mit der Verwaltung zu einer Lösung zu kommen.

Herr Dr. Ramrath fragt nach ob man sich darauf verständigen könne, dies an den UWA zu verweisen. Da hier eine planungsrechtliche Eingriffsmöglichkeit nicht gesehen wird.

Herr Panzer bittet die Verwaltung zur Vorbereitung der Diskussion im UWA, darzustellen, was der B-Plan vorsieht und was für Auflagen sich aus der Baugenehmigung ableiten lassen. Wenn der Aufzug stillgelegt wurde, dann wird es bei der Anlieferung wohl so bleiben.

Herr Dr. Ramrath führt aus, wenn man dies an den UWA überweißt mit dem Hinweis, dass eine planungsrechtliche Handlungsgrundlage nicht besteht, dann könne man in der Sitzung des UWA dies nicht wieder anführen.

Frau Hammerschmidt sagt, dass im Beschwerdeausschuss schon länger darüber diskutiert wurde und auch eine Stellungnahme der Verwaltung dazu vorliegt. Es ist Sache des Ordnungsamtes dies zu regeln.

Herr Dr. Ramrath fragt nach ob man so beschließen könne.  

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist den Tagesordnungspunkt an den Ausschuss  für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität.

Eine planungsrechtliche Handlungsgrundlage hält der Stadtentwicklungsausschuss für nicht gegeben.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=285946&selfaction=print