11.09.2019 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 7/19 (693) Markanaplatz - Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marc Höhner
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Panzer hält das Verfahren nach § 13a nicht für angebracht. Herr Meier kann es nachvollziehen, dass das Bedürfnis vorhanden ist, den Klimaschutz nach vorne zu bringen. Dies könne man aber auch noch im Stadtentwicklungsausschuss leisten. Frau Booke erläutert kurz die Vorlage.
Herr Panzer empfiehlt einen Zusatz: „Der Umweltausschuss empfiehlt dringend ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück“.
Herr Huyeng informiert, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht dringend am selben Ort durchgeführt werden müssen.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 7/19 (693) Markanaplatz – Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/19 (693) Markanaplatz – Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Haspe, im gleichnamigen Stadtbezirk, nördlich der Leimstraße. Das Plangebiet befindet sich in Flur 21 und umfasst das Flurstück 71 (Markanaplatz) sowie einen Teil des Flurstücks 194 (Corbacher Straße).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im IV. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.
Zusatzbeschluss des UWA:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität empfiehlt dringend, innerhalb des Plangebietes ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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