11.09.2019 - 4.9 Vorschlag der Fraktion Die Linke.hier: Regelung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Heiermann erläutert und begründet den Antrag.

 

Herr Schmidt verweist darauf, dass es bereits entsprechende Regelungen gibt. Allerdings müsse ein bestimmter Kontrolldruck aufgebaut werden, damit diese Regelungen auch eingehalten werden. Herrn Schmidt interessiert, welche Beobachtungen in Hagen bisher gemacht wurden.

 

Herr Lichtenberg informiert, dass aus Sicht der Verwaltung und der Polizei die Lage in Hagen sehr ruhig sei. Was in anderen Städten passiere, hänge vielleicht auch mit den entsprechenden Verleihs zusammen. Unfallzahlen gebe es in Hagen noch nicht. Sein Eindruck sei jedoch, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, diesen Verkehr einzuschränken.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Verwaltung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass E-Roller (E-Scooter) nicht in Fußngerzonen, öffentlichen Grünanlagen und Friedhöfen gefahren werden dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die drei oder vierräderigen E-Scooter, die in der Regel als Krankenfahrstühle oder als Bewegungshilfe für Menschen mit eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten dienen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

x

Ohne Beschlussfassung

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=285855&selfaction=print